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Eversharp Oslo

Patent AT111702

Invention Sicherheits-Rasierapparat

Filed Wednesday, 19th May 1926

Published Thursday, 27th December 1928

Inventor Unknown

Owner Eversharp Safety Razor Co. Ltd A/S. Oslo

Language German

Other countries DE474959

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A PDF version of the original patent can be found here.

Klasse 69 Ausgegeben am 27. Dezember 1928
Österreichisches Patentamt
Patentschrift NR. 111702
Eversharp Safety Razor Company Co. Ltd. A/S. in Oslo (Norwegen). Sicherheits-Rasierapparat Angemeldet am 19. Mai 1926; Priorität der Anmeldung in Norwegen vom 12. März 1926 beansprucht. Beginn der Patentdauer: 15. Juli 1928.

Es sind bereits Sicherheitsrasierapparate bekannt, bei denen die Klingenschneide in einem offenen Schlitze freiliegt und mittels eines vor ihr gelegenen, glatten oder gerippten Wulstes geschützt ist. Diese Ausbildung reichte jedoch nicht aus, einerseits der Haut eine die Arbeit erleichternde Spannung quer gar Arbeitsrichtung zu verleihen und anderseits um den durch die eingelagerten Bartstoppeln versteiften Seifenschaum hindernislos nach hinten sich bewegen zu lassen.

Den Gegenstand der Erfindung bildet ein Sicherheitsrasierapparat, welcher der ersten Anforderung dadurch Genüge leistet, daß die Rippen der beiden Wulsthälften schräg gegen die Mittellinie der Halteplatte für die Messerklinge verlaufen und infolgedessen die Haut vor der Klingenschneide in entgegengesetzten Richtungen auspannen und glätten. Der zweiten Anforderung wird in der Weise nachgekommen, daß die innere Fläche der Halteplatte gegen den Wulst hin abfällt und mit der äußeren Fläche einen Keil bildet, dessen Schneide an der Messerklinge anliegt. Dadurch schieben sich Seifenschaum und Barthaare teils über den Wulst, teils durch den zwischen Wulst und Klingenschneide befindlichen Schlitz über die Schrägfläche ungehindert nach hinten.

Auf der Zeichnung ist der Rasierapparat in beispielsweiser Ausführungsform veranschaulicht und zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht und teilweisen Schnitt, Fig. 2 eine Unteransicht.

Der Rasierapparat besteht aus der Halterplatte f und der Klemmplatte e, zwischen denen die Messerklinge d einlegbar ist. Von der Rückseite der Halteplatte f geht der Hohlschaft g ab, der an seinem Ende eine Teilung aufweist und zur Aufnahme des Ansatzes k dient, auf dessen Gewindeteil das Muttergewinde j des Apparatstieles i geschraubt werden kann. Über der Teilung des Schaftes g spielt eine Marke l des Stieles i. Die Rückseite der Halterplatte f weist eine gegen den Wulst hin abfallende Schrägfläche c auf, die mit der äußeren Fläche einen Keil bildet, dessen Schneide c′ an der Messerklinge anliegt. Dieser Keilschneide bzw. der Klingenschneide ist der Wulst a derart vorgelagert, daß zwischen ihm und der Klingenschneide ein durchgehender Spaltraum b verbleibt. Der Wulst ist mit Rippen h versehen, welche auf den beiden Hälften der Wulstlänge von dem Schlitze b aus, wie dargestellt, schräg gegen die Mittellinie der Halteplatte f verlaufen, wodurch die Haut in entgegengesetzten Richtungen ausgespannt wird und von der Klingenschneide glatt liegt. Die Einstellung der Klingenschneide zum Wulst wird durch entsprechendes Drehen des Stieles i erzielt und die richtige Wölbung bzw. Spannung der elastischen Messerklinge dadurch erreicht, daß die gekrümmte äußere Flache der Halteplatte eine von der Klingenschneide nach hinten zunehmende Krümmung, also abnehmenden Krümmungshalbmesser, aufweist. Die richtige Einstellung kann mittels der Teilung und der Marke l immer wieder aufgefunden werden.

Um einen möglichst gezogenen Schnitt zu erzielen, ist der Schaft g derart an der Halteplatte f angesetzt, daß der Stiel i in der Horizontalprojektion in an sich bekannter Weise über einen Eckpunkt der Halteplatte hinweggeht.

PATENT-ANSPRÜCHE:

1. Sicherheitsrasierapparat mit in einem offenen Schlitze freiliegender und mittels eines gerippten Wulstes geschützter Klingenschneide, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen auf den beiden Hälften der Wulstlänge von dem Schlitze (b) aus schräg gegen die Mittellinie der Halteplatte (f) verlaufen, wodurch die Haut vor der Klingenschneide in entgegengesetzten Richtungen ausgespannt und somit ausgeglättet wird.

2. Sicherheitsrasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Fläche der Halteplatte (f) gegen den Wulst hin abfällt und mit der äußeren Fläche einen Keil bildet, dessen Schneide (c′) an der Messerklinge anliegt, so daß Barthaare und Seifenschaum sich ungehindert nach hinten schieben.

3. Sicherheitsrasierapparat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Anlage der Messerklinge dienende gekrümmte äußere Flache der Halteplatte eine von der Klingenschneide nach hinten zunehmende Krümmung (abnehmenden Krümmungshalbmesser) aufweist.