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Fasan Slant — Swiss Patent

Patent CH180747

Invention Zweischneidiger Sicherkeitsrasierhobel

Filed Saturday, 16th June 1934

Published Friday, 15th November 1935

Inventor Walter Osberghaus

Language German

Other countries DE665265, NL38565, US2129022

CPC Classification:   
B26B21/28

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 180747
Klasse 86
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 16. Januar 1936
Gesuch eingereicht: 16. Juni 1934, 20 Uhr. — Patent eingetragen: 15. November 1935. HAUPTPATENT Walter OSBERGHAUS, Solingen (Deutschland). Zweischneidiger Sicherkeitsrasierhobel.

Die Erfindung bezieht sich auf einen zweischneidigen Sicherheitsrasierhobel mit verwundenem Schutzkamm und verwundener Deckplatte, zwischen die die Klinge so eingespannt zu liegen kommt, daß die Klingenschneiden zu den Längskanten des Schutzkammes und der Deckplatte parallel verlaufen, während der Rücken der Deckplatte im rechten Winkel zu dem Rasierhobelgriff steht. Derartige Sicherheitsrasierhobel sind an sich bekannt und haben gegenüber den bekannten Sicherheitsrasierhobeln den Vorteil, daß mit der eingespannten Klinge bei richtiger Haltung des Rasierhobels ein ziehender und dadurch besserer Schnitt erzielt wird.

Um nun den Rasierenden zu einer richtigen Haltung des Rasierhobels zu veranlassen, ist die Deckplatte erfindungsgemäß so ausgebildet, daß sie an ihren Längskanten von ihrem einen Ende bis zum andern hin stetig an Dicke zunimmt. Dadurch kommt der Rasierhobel mittels der Deckplatte an die zu rasierende Haut so abgestützt zu liegen, daß die eingespannte Klinge mit der im Gebrauch befindlichen Schneide durch ihre schräge Lage einen ziehenden Schnitt ausübt.

Auf der Zeichnung ist. der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt, und zwar zeigt ihn:

Fig. 1 in Stirnansieht, und

Fig. 2 in Seitenansicht;

Fig. 3 und 4 zeigen Schnitte nach den Linien 3—3 und 4—4 in Fig. 2.

Der verwundene Schutzkamm des gezeichneten Rasierhobels ist mit a, die Klinge desselben mit b und die verwundene Deckplatte mit c bezeichnet. Die Schneidkanten der eingespannten Klinge b laufen parallel zu den Längskanten des Schutzkammes a und der Deckplatte c, während der Rücken der Deckplatte im rechten Winkel zum Rasierhobelgriff steht. Die Dicke der Deckplatte c an ihren Längskanten nimmt von einem Ende nach dem andern hin stetig zu.

Soll der Rasierhobel benutzt werden, so wird er bei senkrechter Haltung des Rasierhobelgriffes mit einer der gezahnten Längskanten des Schutzkammes a so an die zu rasierende Haut gedrückt, daß die Deckplatte c mit der Erhöhung d ihrer einen Längskante an die Haut zu liegen kommt. Der Rasierhobel hat nunmehr die Stellung, in der die Klinge b mit der zu gebrauchenden Schneide durch ihre schräge Lage einen ziehenden Schnitt ausübt.


Patentanspruch:


Zweischneidiger Sicherheitsrasierhobel mit verwundenem Schutzkamm und verwundener Deckplatte, zwischen die die Klinge so eingespannt zu liegen kommt, daß die Klingenschneiden zu den Längskanten des Schutzkammes und der Deckplatte parallel verlaufen, während der Rücken der Deckplatte im rechten Winkel zu dem Rasierhobelgriff steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (c) an ihren Längskanten von ihrem einen Ende bis zum andern hin stetig an Dicke zunimmt.

Walter OSBERGHAUS.

Vertreter: J. SPÄLTY, Zürich.