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Walbusch B3

Patent CH188938

Invention Rasierapparat

Filed Friday, 28th February 1936

Published Sunday, 31st January 1937

Inventor Walter Busch

Language German

Other countries GB469720

CPC Classification:   
B26B21/28

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 188938
Klasse 86
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 16. April 1937
Gesuch eingereicht: 28. Februar 1936, 18¼ Uhr. — Patent eingetragen: 31. Januar 1937. HAUPTPATENTFirma: Walter BUSCH sohn, Solingen (Deutschland). Rasierapparat.

Die Erfindung betrifft einen Rasierapparat mit geneigt zur Griffachse eingespannter Rasierklinge.

Man hat schon verschiedene Versuche gemacht, die schräge oder diagonale Führung der geneigt zur Griffachse eingespannten Klinge beim Rasieren durch geeignete Konstruktion des Apparates zu erreichen; diesen Ausführungsformen haftet aber der Nachteil an, daß der Selbstrasierer aus Gewohnheit und durch die normale im Querschnitt gleichbleibende Ausbildung der Deckplatte veranlaßt ist, den Apparat rechtwinklig zu der Außenfläche der Deckplatte und damit rechtwinklig zur Klingenschneide zu führen, wodurch die durch die Schrägstellung der Klinge zur Griffachse beabsichtigte Wirkung ausgeschaltet wird. Auch besteht der Mangel, daß die Stellung der Schneide auf ihrer ganzen Länge nicht gleich ist.

Diese Nachteile werden durch den neuen Apparat mit einer geneigt zur Griffachse eingespannten Rasierklinge beseitigt, und zwar dadurch, daß die Scheitellinie der Deckplatte und die Grundfläche der Schutzplatte rechtwinklig zur Griffachse liegen.

In der Zeichnung ist der neue Rasierapparat in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:

Fig. 1 eine perspektivisclie Ansicht des Rasierapparates,

Fig. 3 eine Ansicht auf die Längsseite des Apparates,

Fig. 2 und 4 Ansichten der beiden Stirnseiten zu Fig. 3.

Zwischen der Deckplatte 1 und der Schutzplatte 2 wird die Rasierklinge 3 in gebräuchlicher Weise durch den angeschraubten Griff 4 eingespannt gehalten. Die Kanten 9 der Deckplatte und die Schutzleisten 10 der Schutzplatte 2 verlaufen schräg zur Griffachse, so daß auch die Schneiden der eingespannten Klinge schräg geneigt zur Griffachse liegen. Die Deckplatte 1 hat eine von der flachen Stirnseite 5 aus allmählich ansteigende leistenartige Erhöhung 6, derart, daß die Scheitellinie 11 der Deckplatte rechtwinklig zur Griffachse verläuft.

Die Unterseite oder Grundfläche 7 der Schutzplatte 2 ist zu den Schutzleisten 10 entsprechend schräg verlaufend gestaltet, so daß auch die Unterseite 7 rechtwinklig zur Griffachse steht.

Auf diese Weise ist erreicht, daß die Scheitellinie 11 der Deckplatte 1 und die Grundfläche 7 der Schutzplatte 2 einander parallel und senkrecht zur Griffachse liegen, während die Klemmkanten 9 der Deckplatte 1 die Klinge geneigt zur Griffachse einspannen, wobei die Schutzleisten 10 der Schutzplatte ebenfalls entsprechend geneigt verlaufen.

Gebraucht der Selbstrasierer diesen Rasierapparat, so wird er durch die senkecht zur Griffachse verlaufende Scheitellinie 11 der Deckplatte 1 gezwungen, den Apparat parallel zur Griffachse über die Haut zu führen, wodurch eine Schräglage der Klingenschneidkante und damit ein ziehender Schnitt gewährleistet wird. Die leistenartige Erhöhung 6 bedingt ferner einen an allen Stellen der Klinge gleichen Einspannungswinkel der Schneide, so daß diese auf ihrer ganzen Länge mit dem gleichen günstigen Schneidwinkel wirksam ist.


Patentanspruch:

Rasierapparat mit geneigt zur Griffachse eingespannter Rasierklinge, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheitellinie (11) der Deckplatte und die Grundfläche (7) der Schutzplatte (2) rechtwinklig zur Griffachse liegen.


Unteransprüche:

1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfläche der Deckplatte (1) mit den Klemmkanten (9) geneigt zur Griffachse verläuft.

2. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (1) eine van der Stirnseite (5) aus allmählich ansteigende leistenartige Erhöhung (6) hat.

3. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzleisten (10) schräg zur Grundfläche (7) der Schutzplatte (2) verlaufen»


Firma: Walter BUSCH sohn.

Vertreter: BOVARD & Cie., Bern.