No part
zoom_out loupe Click on this icon or hold down the shift key to magnify while moving over the patent image. zoom_in
home Home help_outline Help
 
 
   
parts

Steiger Razor

Patent CH191902

Invention Rasierapparat

Filed Friday, 12th June 1936

Published Thursday, 15th July 1937

Inventor Willi Steiger

Language German

CPC Classification:   
B26B21/28

For a full resolution version of the images click here

A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 191902
Klasse 86
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 16. September 1937
Gesuch eingereicht: 12. Juni 1936, 15½ Uhr. — Patent eingetragen: 15. Juli 1937. HAUPTPATENT Willi STEIGER, Reinach (Aargau, Schweiz). Rasierapparat

Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Rasierapparat mit zwischen einer Auflageplatte und einem Deckel durch Krümmung festspannbarer Gillettklinge, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Auflageplatte durchsetzender, am äußern Ende einen Knopf aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der hinter die Längsränder eines am einen Ende mit Durchtrittsöffnung für den Stiftkopf versehenen Schlitz faßt, welcher an einer quer zur Stielaxe gelegenen Seite eines vorn am Stiel befestigten federnden Bügels angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einführen des Stiftkopfes in die Durchtrittsöffnung und darauffolgendes Verschieben desselben in der Längsrichtung der Klinge letztere gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden.

Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist auf dem beiliegenden Zeichnungsblatt dargestellt:

Fig. 1 zeigt den Rasierapparat ungefähr in eineinhalbfacher Naturgröße im Längsschnitt;

Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch den Kopf desselben nach der Linie a—b in Fig. 1;

Fig.3 zeigt die Draufsicht desselben in der Richtung der Linie a—b in Fig. 1, linke Hälfte mit abgenommenem Deckel und Klinge;

Fig. 4 ist der Spannbügel in der Seitenansicht und

Fig. 5 ein Detail im Aufriß.

1 ist die Klingenauflageplatte, welche auf ihrer Oberseite mit kreisbogenförmigen Rippen 4 und den Längsrändern entlang mit Warzen 5 versehen ist. Auf der Unterseite ist diese Platte 1 mit einer in der Längsmitte vertieften Rinne 2 versehen, welche Vertiefung eine Rast für den Spannbügel zur Sicherung ‚desselben in der Spannlage bildet. 6 ist ein gewölbter Deckel, der an der Innenseite mit zwei runden Ansätzen 7 und in der Mitte mit einem Festziehstift 8 versehen ist. Ansätze 7 und Stift 8 durchsetzen die Feststellungsöffnungen (Längsschlitz oder runde Löcher) der Klinge 13. Der Stift 8 geht auch noch durch die Öffnung 5′ der Platte 1 hindurch und steht im Gebrauchszustand des Apparates noch etwas über denselben mit seinem Kopf vor. Der Stift 8 besitzt am vordern Ende eine Eindrehung 9. 10 ist ein geschlossener federnder Bügel, beispielsweise aus Stahlblech, dessen mit einem Längsschlitz 11′ versehener, schief zum Griff stehender Schenkel etwas nach innen bombiert ist und am einen Ende eine Durchtrittsöffnung 11′ für den Stiftkopf 8′ besitzt. Die Weite der Durchtrittsöffnung 11 entspricht dem Durchmesser des Stiftkopfes 8′ und diejenige des Schlitzes 11′ dem Durchmesser der Eindrehung 9 des Stiftes. Am waagrecht stehenden Teil des Bügels 10 ist der Griff 12 des Rasierapparates befestigt. Aus der Fig. 1 ist ersichtlich, daß die Längsaxe der Klinge schief zur Griffaxe steht, da es sich um einen sogenannten Schrägschnittapparat handelt, dessen Vorteile gegenüber den Apparaten, bei welchen die Klinge senkrecht zur Griffaxe steht, bekannt sind.

Um den Apparat zu demontieren, erfaßt man denselben mit einer Hand am Griff und mit der andern schiebt man die Auflageplatte 1 und den Deckel 6 mit dazwischenliegender Klinge 13 nach rechts (Fig. 1). Der Kopf 8′ bewegt sich hierbei im Schlitz 11′ des Bügels 10 nach links und gelangt in die Öffnung 11, durch welche man den Kopf 8′ und damit den Deckel 6 und die Klinge 13 vom Bügel 10 frei bekommt.

Der gezeichnete Apparat ist dank seiner Konstruktion schnell zerlegt und wieder montiert. Heikle Teile, wie Gewinde und dergleichen sind an demselben nicht vorhanden, weshalb derselbe, besonders dann, wenn die meisten Einzelteile aus Preßmaterial hergestellt werden, billig fabriziert werden kann. Die Federung des geschlitzten Bügelteils ist so bemessen, daß die Längsseiten der Klinge auf die Platte 1 heruntergedrückt werden.


Patentanspruch:


Rasierapparat mit zwischen einer Auflageplatte und einem Deckel durch Krümmung festspannbarer Gillettklinge, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Auflageplatte durchsetzender, am äußern Ende einen Knopf aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der hinter die Längsränder eines am einen Ende mit Durchtrittsöffnung für den Stiftkopf versehenen Schlitzes faßt, welcher an einer quer zur Stielaxe gelegenen Seite eines vorn am Stiel befestigten federnden Bügels angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einführen des Stiftkopfes in die Durchtrittsöffnung und darauffolgendes Verschieben desselben in der Längsrichtung der Klinge letztere gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden.


Unteransprüche:


1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (1) auf der Unterseite mit einer in der Längsmitte vertieften Längsrinne (2) versehen ist, deren Vertiefung als Rast für den Spannbügel und damit zur Sicherung der gegenseitigen Lage der Apparateteile im Gebrauchszustande dient.

2. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der ganze Apparat mit Ausnahme des Stiftes (8) und des Bügels (10) aus Preßmaterial besteht.

Willi STEIGER.