Steiger Razor
Patent CH191902
Invention Rasierapparat
Filed Friday, 12th June 1936
Published Thursday, 15th July 1937
Inventor Willi Steiger
Language German
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Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Rasierapparat mit zwischen einer Auflageplatte und einem Deckel durch Krümmung festspannbarer Gillettklinge, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Auflageplatte durchsetzender, am äußern Ende einen Knopf aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der hinter die Längsränder eines am einen Ende mit Durchtrittsöffnung für den Stiftkopf versehenen Schlitz faßt, welcher an einer quer zur Stielaxe gelegenen Seite eines vorn am Stiel befestigten federnden Bügels angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einführen des Stiftkopfes in die Durchtrittsöffnung und darauffolgendes Verschieben desselben in der Längsrichtung der Klinge letztere gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist auf dem beiliegenden Zeichnungsblatt dargestellt:
Um den Apparat zu demontieren, erfaßt man denselben mit einer Hand am Griff und mit der andern schiebt man die Auflageplatte
Der gezeichnete Apparat ist dank seiner Konstruktion schnell zerlegt und wieder montiert. Heikle Teile, wie Gewinde und dergleichen sind an demselben nicht vorhanden, weshalb derselbe, besonders dann, wenn die meisten Einzelteile aus Preßmaterial hergestellt werden, billig fabriziert werden kann. Die Federung des geschlitzten Bügelteils ist so bemessen, daß die Längsseiten der Klinge auf die Platte
Patentanspruch:
Rasierapparat mit zwischen einer Auflageplatte und einem Deckel durch Krümmung festspannbarer Gillettklinge, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Auflageplatte durchsetzender, am äußern Ende einen Knopf aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der hinter die Längsränder eines am einen Ende mit Durchtrittsöffnung für den Stiftkopf versehenen Schlitzes faßt, welcher an einer quer zur Stielaxe gelegenen Seite eines vorn am Stiel befestigten federnden Bügels angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einführen des Stiftkopfes in die Durchtrittsöffnung und darauffolgendes Verschieben desselben in der Längsrichtung der Klinge letztere gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden.
Unteransprüche:
1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageplatte (
2. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der ganze Apparat mit Ausnahme des Stiftes (
Willi STEIGER.