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Steiger Razor

Patent CH209115

Invention Rasierapparat

Filed Monday, 13th February 1939

Published Friday, 15th March 1940

Inventor Willi Steiger

Language German

CPC Classification:   
B26B21/28

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 209115
Klasse 86
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 17. Juni 1940
Gesuch eingereicht: 13. Februar 1939, 17 Uhr. — Patent eingetragen: 15. März 1940. Zusatzpatent zum Hauptpatent Nr. 191902 Willi STEIGER, Reinach (Aargau, Schweiz). Rasierapparat

Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine weitere Ausführungsform des mit federndem Spannbügel versehenen Rasierapparates nach dem Patentanspruch des Hauptpatentes.

Diese zusätzliche Ausführungsform kennzeichnet sich dadurch, daß der Spannbügel aus elastischem Material, beispielsweise aus Stahlblech, die Form eines mehr oder weniger stark gebogenen Winkelstückes besitzt, mit Loch und Schlitz für den Kopf des Festziehstiftes versehen ist und zur Ermöglichung einer gewünschten Schnittführung des Apparates auswechselbar am Griffende des Apparates, z. B. vermittelst Schraube, befestigt ist.

Drei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind auf dem beiliegenden Zeichnungsblatt dargestellt.

Fig. 1 zeigt den einen Rasierapparat im Aufriß, längsgeschnitten, während Fig. 2 den Querschnitt desselben nach der Linie A—B der Fig. 1 darstellt; in Fig. 3 ist auch ein Apparat im Aufriß und längsgeschnitten dargestellt, bei dem der Spannbügel derart gebogen ist, daß die Griffaxe und die Längsaxe der Klinge im rechten Winkel zueinander stehen; Fig. 4 zeigt den Spannbügel für sich allein im Grundriß; Fig. 5 zeigt den Rasierapparat wieder im Aufriß, längsgeschnitten, wobei der Spannbügel die Form eines rechten Winkels hat, somit die Griffaxe mit der Längsaxe der Klinge parallel verläuft,

Die Klingenauflageplatte a mit dem Deckel b, dem Festziehstift c und der Schraube d sind im Gebrauchszustand des Apparates (Fig. 1 und 2) durch die Vertiefung e als Rast für den Spannbügel f in der Spannlage gesichert. g ist ein Schlitz, mit der Durchtrittsöffnung g′ für den Stiftkopf oder Schraubenkopf d′ im Spannbügel f, dessen eine Seite nach innen durchgebogen ist. Die Breite des Schlitzes g entspricht dem Durchmesser der Schraube d und diejenige der Schlitzdurchtrittsöffnung g′ entspricht dem Durchmesser des Schraubenkopfes d′. Am waagrecht stehenden Teil des Bügels ist vermittelst der Schraube h und dem Mutterstück i der Griff k befestigt, wobei dieser Griff vorteilhaft aus Preßmaterial besteht.

Im zerlegten Zustand des Apparates kann die Schraube h am Griff gelöst werden, um den Spannbügel bei Bedarf gegen einen andersgeformten auszuwechseln. Der Spannbügel l nach Fig. 3 und 4, sowie Spannbügel n nach Fig. 5 und 6, mit ihren entsprechend geformten Schlitzen m, m′ und o, o′ sind solche auswechselbare Bügelvarianten. Alle diese Schlitze sind wenigstens teilweise auch an einer quer zur Stielaxe gelegenen Seite des Bügels angeordnet.

Diese Ausführungsbeispiele entsprechen dem Patentanspruch des Hauptpatentes Nr. 191902, indem beim Zusammensetzen des Apparates der Kopf des Festziehstiftes durch Einführen in die Durchtrittsöffnung und darauffolgendes Verschieben desselben (im Schlitze) in der Längsrichtung der Klinge letztere gespannt wird, und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden.


Patentanspruch:


Rasierapparat nach dem Patentanspruch des Hauptpatentes, dadurch gekennzeichnet, daß dessen Spannbügel die Form eines mehr oder weniger stark gebogenen Winkelstückes besitzt, mit Loch und Schlitz für die Aufnahme des Kopfes vom Festziehstift versehen ist und zur Ermöglichung einer gewünschten Schnittführung des Apparates auswechselbar am Griffende des Apparates befestigt ist.

Willi STEIGER.