Swivel Head Razor
Patent CH218155
Invention Rasierapparat
Filed Monday, 3rd February 1941
Published Sunday, 30th November 1941
Inventor Armin Gisiger
Language German
CPC Classification:For a full resolution version of the images click here
A PDF version of the original patent can be found here.
Parts not referenced in the text: None
Parts not referenced in the images: None
Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Rasierapparat mit schwenkbaren Klingehalteplatten, der durch ein Kugelgelenk gekennzeichnet ist, welches gestattet, die durch die beiden Schneidkanten der Klinge gelegte Ebene in alle gegenüber der Handgriffachse möglichen Lagen um durch den Kugelmittelpunkt gehende Achsen direkt einzuschwenken.
In den schon bekannten Rasierapparaten mit einem einfachen Gelenk ist obige Schwenkarbeit nicht vorhanden. Die durch die beiden Schneiden gelegte Ebene kann nur in der Schwingungsebene des Gelenkes verschwenkt und noch um die Handgriffachse gedreht werden; sie kann also nicht in einer durch diese Handgriffachse gelegte, zur Schwingungsebene des Gelenkes unter einem Winkel stehende Ebene verschwenkt werden. Der Apparat ist deshalb in gewissen Fällen unbrauchbar.
Beiliegende Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dar.
Nach Zeichnung ist der hohle Handgriff
Beim Gebrauch des Apparates wird durch Anziehen des Knopfes
Um eine unnötige Trennung von Kappe und Kugel zu vermeiden, ist der über die Kugelhälfte vorspringende Rand der Kappe
Patentanspruch:
Rasierapparat mit schwenkbaren Klingenhalteplatten, gekennzeichnet durch ein Kugelgelenk, welches gestattet, die durch die beiden Schneidkanten der Klinge gelegte Ebene in alle gegenüber der Handgriffachse möglichen Lagen um durch den Kugelmittelpunkt gehende Achsen direkt einzuschwenken.
Unteransprüche:
1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk eine am Handgriff ausgebildete ausdehnbare Kugel aufweist und eine mit den Klingenhalteplatten lösbar verbundene Kappe, welche über die Kugel geschoben ist.
2. Rasierapparat nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnbarkeit der auf einem Hals am Handgriff festsitzenden Kugel durch einen achsialen Kreuzschnitt hergestellt ist, welcher die Kugel in vier nachgiebige Teile teilt, wobei diese Teile durch einen in der gemeinsamen Achse von Hals und Kugel verschiebbar angeordneten Keil ausspreizbar sind.
3. Rasierapparat nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebbarkeit des konischen Keils durch eine Schraubenmutter hergestellt ist, welche einen den Kugelhals durchdringenden, mit Gewinde versehenen Stiel des konischen Keils faßt, wobei die Schraubenmutter einer im Handgriff des Apparates gelagerten Spindel angehört, die mittels eines am Ende des Handgriffes angeordneten, moletierten Knopfes betätigt werden kann.
4. Rasierapparat nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, um eine Trennung von Kappe und Kugel zu verhindern, der über die Kugelhälfte vorspringende Rand der Kappe eingezogen ist, so daß letztere die Kugel hinterfaßt.
5. Rasierapparat nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwischen Klingenhalteplatten und Kappe mittels eines an letzterer ausgebildeten Gewindezapfens gebildet ist, der in ein in eine Deckelplatte eingeschnittenes Muttergewinde eingeschraubt ist, wobei die Klinge zwischen Deckelplatte und einer durch Stifte gegenüber letzterer in Lage gehaltenen Widerlagerplatte festgeklemmt ist.
Armin GISIGER.
Vertreter: BOVARD & Cie., Bern.