Steiger Pilot Razor
Patent CH226074
Invention Sicherheits-Rasierapparat
Filed Friday, 1st March 1940
Published Monday, 15th March 1943
Inventor Willi Steiger
Language German
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Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Sicherheits-Rasierapparat mit zwischen einer Klingenauflageplatte und einem Deckel durch Krümmung feststellbarer Rasierklinge, der sich dadurch kennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Klingenauflageplatte durchsetzender, am äußern Ende ein Gewinde aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der in einem unterhalb des Deckels angeordneten Gelenk beweglich gelagert ist und sich in den Griff einschrauben läßt, und daß zwischen der mit Warzenreihen, Rinnen und einem Stellnocken versehenen Klingenauflageplatte und dem Mutterstück des Griffes eine Druckfeder angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einschrauben des Festziehstiftes in den Griff die Rasierklinge gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates in ihrer gegenseitigen Lage unter Federdruck gesichert werden, und daß der Abstand der Klingenschneidkanten von den Warzen der Klingenauflageplatte durch mehr oder weniges Spannen der Druckfeder sich regulieren läßt.
Zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind auf dem beiliegenden Zeichnungsblatt dargestellt.
Die Klingenauflageplatte
Auf der Unterseite der Klingenauflageplatte
Mit
Je nach der Bartstärke oder ob stark oder schwach ausrasiert werden soll, stellt man die Schneidkanten der Klinge vermittelst Drehen am Griff
Das obere Ende des Festziehstiftes
Patentanspruch:
Sicherheits-Rasierapparat mit zwischen einer Klingenauflageplatte und einem Deckel durch Krümmung feststellbaren Rasierklinge, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel ein die Klinge und die Klingenauflageplatte durchsetzender, am äußern Ende ein Gewinde aufweisender Festziehstift vorhanden ist, der in einem unterhalb des Deckels angeordneten Gelenk beweglich gelagert ist und sich in den Griff einschrauben läßt, und daß zwischen der mit Warzenreihen, Rinnen und einem Stellnocken versehenen Klingenauflageplatte und dem Mutterstück des Griffes eine Druckfeder angeordnet ist, das Ganze derart, daß durch Einschrauben des Festziehstiftes in den Griff die Rasierklinge gespannt wird und sämtliche Teile des Apparates unter Federdruck in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden, und daß der Abstand der Klingensehneidkanten von den Warzen der Klingenauflageplatte durch mehr oder weniges Spannen der Druckfeder sich regulieren läßt.
Unteransprüche:
1. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Klingenauflageplatte auf der Unterseite mit einem in der Längsmitte liegenden, trapezoidförmigen Stellnocken versehen ist, der in seinem Innern eine Aussparung für den nach zwei Seiten schwenkbaren Festziehstift enthält, so daß die Klinge in eine zur Griffachse vertikale und zwei zu ihr schräge Stellungen eingestellt werden kann.
2. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warzen auf beiden Längsseiten der Klingenauflageplatte angeordnet sind und in der Klingenauflageplatte nächst den Warzenreihen und parallel zu diesen sich je eine Rinne vorfindet, die zur Aufnahme von abgeschnittenen Haarteilen, Seifenschaum und dergleichen dient.
3. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellungen der Warzen senkrecht zu der innerhalb gelegenen Rinne sind.
4. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellungen der Warzen schräg zu der innerhalb gelegenen Rinne sind.
5. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an den vier Ecken der Klingenauflageplatte liegenden Warzen breiter und höher ausgebildet sind als die übrigen und ihre Höchststellen unter die Ecken der Klinge zu liegen kommen.
6. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1, 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Mutterstück, in welches sich der Festziehstift einschrauben läßt, an dem gegen die Klingenauflageplatte zugekehrten Griffende befindet, und durch Drehen des Griffes der Abstand der Klingenschneidkanten von den Warzen der Klingenauflageplatte einstellbar ist.
7. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1, 2,5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder innerhalb einer auf das Mutterstück aufgesetzten Hülse angeordnet ist.
8. Sicherheits-Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1, 2, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfeder innerhalb des hohlen Griffes angeordnet ist.
Willi STEIGER.