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Supramat Injector

Patent CH378722

Invention Rasierapparat

Filed Wednesday, 31st July 1963

Published Friday, 31st July 1964

Inventor Ernst Graf De Longuyon

Owner Climar AG

Language German

Other countries US3311975

CPC Classification:   
B26B21/165

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 378722 Patentschrift Nr. 378722

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Amt für geistiges Eigentum
Klassierung:
69, 21/02
 
Gesuchsnummer:
9535/63
Anmeldungsdatum:
31. Juli 1963, 17 ¼ Uhr
 
 
Patent erteilt:
15. Juni 1964
Patentschrift veröffentlicht:
31. Juli 1964

Hauptpatent Climar AG, Zug Rasierapparat Der Erfinder hat auf Nennung verzichtet

Die Erfindung bezieht sich auf einen Rasierapparat für starre Klingen, mit einem Klingenwechsel durch ein seitlich ansetzbares Klingenmagazin.

Es ist bereits ein derartiger Rasierapparat bekannt geworden, bei dem zwei aus Metall bestehende Klingenspannplatten mittels einer besonderen Blattfeder zusammengepresst werden, so dass die mit einseitiger Schneide versehene Klinge festgeklemmt ist. Das Auswechseln der Klinge geschieht in der Weise, dass ein vorstehendes Teil des Klingenmagazins seitlich zwischen die beiden Klingenspannplatten eingeführt und die neue Klinge aus dem Magazin mittels eines Schiebers eingeschoben wird, wodurch die alte Klinge auf der anderen Seite des Rasierapparates heraustritt. Da der Rasierapparat nicht auseinander genommen werden kann, so ist eine gründliche Reinigung desselben nicht möglich und er wird bald unansehnlich. Auch aus hygienischen Gründen ist dies von Nachteil.

Der erfindungsgemässe Rasierapparat beseitigt diesen Nachteil. Er ist gekennzeichnet durch zwei Klingenspannplatten aus Kunststoff wobei die Klinge zwischen einer starren und einer federnd angepressten Klingenspannplatte gehalten ist, deren sich zu einem Konus zusammensetzende Griffteile mittels einer Hülse in ihrer gegenseitigen Lage zusammengehalten werden.

Die Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass der Rasierapparat durch Abnahme des Griffes auseinander genommen werden kann. Eine besondere Feder für die Festklemmung der Klinge ist nicht erforderlich, da die eine Klingenspannplatte selbstfedernd ausgebildet ist. Ausserdem bedeutet die Herstellung aus Kunststoff eine bedeutende Kostenersparnis.

Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist die federnd angepresste Klingenspannplatte Aussparungen zur Erzielung einer Federwirkung auf. Die federnd angepresste Klingenspannplatte kann auch als gesondertes Teil ausgebildet sein und unter der federnden Wirkung einer gesonderten, mit Aussparungen versehenen Griffteils stehen. Zu diesem Zweck lassen sich in der federnden Klingenspannplatte bzw. in dem gesonderten Griffteil ein oder mehrere seitliche Schlitze und ein oder mehrere mittig liegende Schlitze vorsehen. Hierdurch ergibt sich im vorgespannten Zustand eine Deformierung in den Schlitzen.

Die Griffteile sind beispielsweise in Längsrichtung zu einem Konus zusammengesetzt und werden durch eine Hülse mit Innenkonus zusammengehalten. Zur Sicherung des Zusammenhaltens zwischen den Griffteilen und der Hülse lässt sich ein Gewindeverschluss, ein Bajonettverschluss oder ein Schnappverschluss anwenden.

Um ein selbsttätiges Zusammenpressen der Klingenspannplatten zu erzielen, kann sich die eine Spannplatte mit einer Schrägfläche gegen eine entsprechende Fläche der anderen Spannplatte abstützen. Die Schrägflächen befinden sich zweckmässig innerhalb der Griffteile und werden durch die Hülse gegeneinander gedrückt.

Zur Verringerung der Abnützung empfielht es sich die Klingenspannplatte mit einer Auflageplatte aus Metall zu versehen. An der Auflageplatte lassen sich Haken als Anlage für die Klingenschneide anbringen. Beispielsweise ist die Auflageplatte formschlüssig mit der einen Klingenspannplatte verbunden. Sie kann an Zapfen der einen Klingenspannplatte befestigt sein und mit Abbiegungen seitlich über die Spannplatte greifen.

Zwischen den beiden Klingenspannplatten kann sich ein Schlitz zum Einführen eines mit dem Klingenmagazin verbundenen Steckteils befinden. Ferner kann die eine Klingenspannplatte einen seitlichen Ansatz besitzen, in welchen ein Schlitz der andern Spannplatte eingeschoben werden kann. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, die als Griff dienende Hülse zum sicheren Festhalten an ihrer Aussenseite mit einer Riffelung zu versehen.

In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:

Fig. 1 eine Seitenansicht des Rasierapparates.

Fig. 2 die federnde Klingenspannplatte in Vorderansicht.

Fig. 3 einen Teil der Hülse im Schnitt.

Fig. 4 und 5 eine Auflageplatte in Draufsicht und Seitenansicht.

Fig. 6, 7, 8, 9 einen Teil der federnden Klingenspannplatte mit verschiedener Ausbildung der Schlitze.

Fig. 10 eine andere Ausführung in Seitenansicht.

Fig. 11, 12 eine gesonderte Klingenspannplatte in Seitenansicht und im Schnitt.

Fig. 13, 14 ein Griffteil in Vorder- und Seitenansicht.

Der Rasierapparat setzt sich nach Fig. 1 aus der starren Klingenspannplatte 1 und der federnden Klingenspannplatte 2 zusammen, zwischen denen die starre Klinge 3 festgespannt ist. Die aus Kunststoff bestehenden Spannplatten 1 und 2 setzen sich in eine Übergangsplatte 4 bzw. 5 fort und laufen in jeweils einen halbkonischen Griffteil 6 bzw. 7 aus. Mittels einer als Griff dienenden Hülse 8 mit Innenkonus 9 werden die Klingenspannplatten 1, 2 an ihren Griffteilen 6, 7 zusammengehalten. Das untere Ende des Griffteiles 7 stützt sich mit einer Schrägfläche 10 gegen eine ebensolche Fläche 11 des anderen Griffteiles 6 ab, wodurch ersteres einen Druck in Richtung des Pfeiles 12 erhält und die Klinge 3 festklemmt. An der Aussenseite 13 der Hülse 8 ist eine Riffelung zum sicheren Festhalten vorgesehen.

Damit sich die Hülse 8 nicht von allein lösen kann ist eine Sicherung in Gestalt eines Zapfens 14 an dem Stiel 6 angeordnet, der in einen Gewindegang 15 der Hülse 8 eingreift. Durch Drehen der Hülse 8 werden die Griffteile 6, 7 in den Innenkonus 9 hineingezogen bzw. bei entgegengesetzter Drehung ausgestossen.

Die Übergangsplatte 5 weist seitlich Schlitze 16, 17 und einen mittleren geschlossenen Schlitz 18 auf. Durch diese Ausbildung wird die Federwirkung der Übergangsplatte 5 erhöht. Im eingespannten Zustand werden die Schütze 16, 17, 18 deformiert, so dass sie etwa die gestrichelt eingezeichnete Form aufweisen.

Zwischen den Klingenspannplatten 1, 2 befindet sich eine Quernut 19, welche zum Einführen eines Steckteils des Klingenmagazins dient. Das in der Zeichnung nicht dargestellte Steckteil ist so eingerichtet, dass sich die Spannplatten 1, 2 beim Einführen federnd spreizen und die Klinge freigeben. Durch seitliches Einschieben einer neuen Klinge aus dem Magazin wird die alte Klinge entfernt. Nach dem Herausziehen des Steckteils ist die Klinge 3 wieder festgeklemmt.

Um eine schnelle Abnutzung der Auflagefläche der Klingenspannplatte 2 zu vermeiden ist diese mit einer Auflageplatte 20 versehen, die in Zapfen 21, 22 befestigt ist und mit Abbiegungen 23 seitlich über die Spannplatte greift. Am vorderen Ende der Auflageplatte 20 befinden sich Haken 24, 25, welche die Klingenschneide gegen Herausfallen schützen bzw. ein zu weites Vorstehen verhindern. Unter der Klingenschneide befindet sich ein Durchbruch 26 in der Spannplatte 2, welcher bezweckt, dass die Schneide freiliegt.

Weitere Möglichkeiten die Übergangsplatte 5 mit Schlitzen zu versehen sind in den Fig. 6-9 angegeben. Fig. 6 zeigt eine ähnliche Ausbildung wie Fig. 2, Fig. 7 enthält nur seitliche Schlitze. Bei Fig. 8 bleiben wegen der grossen mittleren Aussparung nur dünne Stege stehen, so dass eine weiche Federung erzielt werden kann. Fig. 9 ist mit einer einzigen mittleren Aussparung ausgestattet.

Die Ausführung nach Fig. 10-14 weist eine aus einem Stück bestehende feste Klingenspannplatte 27 und eine mit dieser zusammenarbeitende bewegliche Klingenspannplatte 28 auf. Letztere ist winkelförmig ausgebildet und in einem Einschnitt 29 der Klingenspannplatte 27 gelagert. Zur Festkleminung der Klingenspannplatte 28 ist ein Stützteil 30 vorgesehen, welches eine Übergangsplatte 31 mit einer Aussparung 32 besitzt und in ein konisches Griffteil 33 ausläuft. Die feste Klingenspannplatte 27 ist ebenfalls mit einem konischen Griffteil 34 versehen. Die Griffteile 33, 34 werden durch die konische Hülse 35 zusammengehalten.

Die gegenseitige Lage der Griffteile 33, 34 wird durch den konischen Ansatz 36 und eine entsprechende Öffnung 37 gesichert. Ferner ist eine Arretierung in der Weise vorgesehen, dass ein Arretierknopf 38 des Griffteils 33 in eine Öffnung 39 der Hülse 35 einschnappt. Die Aufhebung der Arretierung geschieht durch Eindrücken des Knopfes 38, wobei der Arm 40 des Griffteils 33 federnd in die dafür vorgesehene Aussparung 41 bzw. in die gestrichelt eingezeichnete anschliessende Aussparung 42 des Griffteils 34 zurückweicht. Die übrigen Einrichtungen und die Wirkungsweise des Rasierapparates entspricht der vorherigen Ausführung.

Patentanspruch

Rasierapparat für starre Klingen, mit Klingenwechsel durch ein seitlich ansetzbares Klingenmagazin, gekennzeichnet durch zwei Klingenspannplatten aus Kunststoff, wobei die Klinge zwischen einer starren und einer federnd angepressten Klingenspannplatte gehalten ist, deren sich zu einem Konus zusammensetzende Griffteile mittels einer Hülse in ihrer gegenseitigen Lage zusammengehalten werden.

Unteransprüche

1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd angepresste Klingenspannplatte Aussparungen zur Erzielung einer Federung aufweist.

2. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd angepresste Klingenspannplatte als gesondertes Teil ausgebildet ist und unter der federnden Wirkung eines gesonderten, mit Aussparungen versehenes Griffteils steht.

3. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd angepresste Klingenspannplatte bzw. der gesonderte Griffteil einen oder mehrere seitliche Schlitze und einen oder mehrere mittig liegende Schlitze aufweist.

4. Rasierapparat nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze im gespannten Zustand der Klingenspannplatte bzw. des gesonderten Griffteils eine Deformierung erleiden.

5. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die in Längsrichtung zu einem Konus zusammengesetzten Griffteile durch eine Hülse mit Innenkonus zusammengehalten sind.

6. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffteile mit der Hülse durch einen Gewindeverschluss oder einen Bajonettverschluss oder einen Schnappverschluss in ihrer Lage gesichert sind.

7. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich der eine Griffteil mit einer Schrägfläche gegen eine entsprechende Fläche des anderen Griffteils abstützt.

8. Rasierapparat nach Unteranspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen durch die Hülse gegeneinander gedrückt werden.

9. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Griffteil einen zur Trennebene gerichteten konischen Ansatz besitzt, der in eine entsprechende konische Öffnung des anderen Griffteils eingreift.

10. Rasierapparat nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet dass dereine Griffteil in einen federnden Arm ausläuft, der mit einem Arretierknopf in eine Öffnung der Hülse eingreift.

11. Rasierapparat nach Unteranspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lösen des Arretierknopfes durch Eindrücken in den Innenraum der Hülse erfolgt.

12. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Klingenspannplatte mit einer Auflageplatte aus Metall versehen ist.

13. Rasierapparat nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatte Haken als Anlage für die Klingenschneide besitzt.

14. Rasierapparat nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatte formschlüssig mit der einen Klingenspannplatte verbunden ist.

15. Rasierapparat nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatte an Zapfen der einen Klingenspannplatte befestigt ist und mit Abbiegungen seitlich über die Klingenspannplatte greift.

16. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Klingenspannplatten ein Schlitz zum Einführen eines mit dem Klingenmagazin verbundenen Steckteils vorgesehen ist.

17. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Klingenspannplatte einen seitlichen Ansatz besitzt, in welchen ein Schlitz der anderen Klingenspannplatte seitlich eingeschoben werden kann.

18. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die als Griff dienende Hülse an ihrer Aussenseite mit einer Riffelung versehen ist.

Climar A.G.

Vertreter: E. Blum & Co., Zürich