Supramat Injector
Patent CH378722
Invention Rasierapparat
Filed Wednesday, 31st July 1963
Published Friday, 31st July 1964
Inventor Ernst Graf De Longuyon
Owner Climar AG
Language German
Other countries US3311975
CPC Classification:B26B21/165
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Rasierapparat für starre Klingen, mit einem Klingenwechsel durch ein seitlich ansetzbares Klingenmagazin.
Es ist bereits ein derartiger Rasierapparat bekannt geworden, bei dem zwei aus Metall bestehende Klingenspannplatten mittels einer besonderen Blattfeder zusammengepresst werden, so dass die mit einseitiger Schneide versehene Klinge festgeklemmt ist. Das Auswechseln der Klinge geschieht in der Weise, dass ein vorstehendes Teil des Klingenmagazins seitlich zwischen die beiden Klingenspannplatten eingeführt und die neue Klinge aus dem Magazin mittels eines Schiebers eingeschoben wird, wodurch die alte Klinge auf der anderen Seite des Rasierapparates heraustritt. Da der Rasierapparat nicht auseinander genommen werden kann, so ist eine gründliche Reinigung desselben nicht möglich und er wird bald unansehnlich. Auch aus hygienischen Gründen ist dies von Nachteil.
Der erfindungsgemässe Rasierapparat beseitigt diesen Nachteil. Er ist gekennzeichnet durch zwei Klingenspannplatten aus Kunststoff wobei die Klinge zwischen einer starren und einer federnd angepressten Klingenspannplatte gehalten ist, deren sich zu einem Konus zusammensetzende Griffteile mittels einer Hülse in ihrer gegenseitigen Lage zusammengehalten werden.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass der Rasierapparat durch Abnahme des Griffes auseinander genommen werden kann. Eine besondere Feder für die Festklemmung der Klinge ist nicht erforderlich, da die eine Klingenspannplatte selbstfedernd ausgebildet ist. Ausserdem bedeutet die Herstellung aus Kunststoff eine bedeutende Kostenersparnis.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist die federnd angepresste Klingenspannplatte Aussparungen zur Erzielung einer Federwirkung auf. Die federnd angepresste Klingenspannplatte kann auch als gesondertes Teil ausgebildet sein und unter der federnden Wirkung einer gesonderten, mit Aussparungen versehenen Griffteils stehen. Zu diesem Zweck lassen sich in der federnden Klingenspannplatte bzw. in dem gesonderten Griffteil ein oder mehrere seitliche Schlitze und ein oder mehrere mittig liegende Schlitze vorsehen. Hierdurch ergibt sich im vorgespannten Zustand eine Deformierung in den Schlitzen.
Die Griffteile sind beispielsweise in Längsrichtung zu einem Konus zusammengesetzt und werden durch eine Hülse mit Innenkonus zusammengehalten. Zur Sicherung des Zusammenhaltens zwischen den Griffteilen und der Hülse lässt sich ein Gewindeverschluss, ein Bajonettverschluss oder ein Schnappverschluss anwenden.
Um ein selbsttätiges Zusammenpressen der Klingenspannplatten zu erzielen, kann sich die eine Spannplatte mit einer Schrägfläche gegen eine entsprechende Fläche der anderen Spannplatte abstützen. Die Schrägflächen befinden sich zweckmässig innerhalb der Griffteile und werden durch die Hülse gegeneinander gedrückt.
Zur Verringerung der Abnützung empfielht es sich die Klingenspannplatte mit einer Auflageplatte aus Metall zu versehen. An der Auflageplatte lassen sich Haken als Anlage für die Klingenschneide anbringen. Beispielsweise ist die Auflageplatte formschlüssig mit der einen Klingenspannplatte verbunden. Sie kann an Zapfen der einen Klingenspannplatte befestigt sein und mit Abbiegungen seitlich über die Spannplatte greifen.
Zwischen den beiden Klingenspannplatten kann sich ein Schlitz zum Einführen eines mit dem Klingenmagazin verbundenen Steckteils befinden. Ferner kann die eine Klingenspannplatte einen seitlichen Ansatz besitzen, in welchen ein Schlitz der andern Spannplatte eingeschoben werden kann. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, die als Griff dienende Hülse zum sicheren Festhalten an ihrer Aussenseite mit einer Riffelung zu versehen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Der Rasierapparat setzt sich nach
Damit sich die Hülse
Die Übergangsplatte
Zwischen den Klingenspannplatten
Um eine schnelle Abnutzung der Auflagefläche der Klingenspannplatte
Weitere Möglichkeiten die Übergangsplatte
Die Ausführung nach
Die gegenseitige Lage der Griffteile
Patentanspruch
Rasierapparat für starre Klingen, mit Klingenwechsel durch ein seitlich ansetzbares Klingenmagazin, gekennzeichnet durch zwei Klingenspannplatten aus Kunststoff, wobei die Klinge zwischen einer starren und einer federnd angepressten Klingenspannplatte gehalten ist, deren sich zu einem Konus zusammensetzende Griffteile mittels einer Hülse in ihrer gegenseitigen Lage zusammengehalten werden.
Unteransprüche
1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd angepresste Klingenspannplatte Aussparungen zur Erzielung einer Federung aufweist.
2. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd angepresste Klingenspannplatte als gesondertes Teil ausgebildet ist und unter der federnden Wirkung eines gesonderten, mit Aussparungen versehenes Griffteils steht.
3. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd angepresste Klingenspannplatte bzw. der gesonderte Griffteil einen oder mehrere seitliche Schlitze und einen oder mehrere mittig liegende Schlitze aufweist.
4. Rasierapparat nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze im gespannten Zustand der Klingenspannplatte bzw. des gesonderten Griffteils eine Deformierung erleiden.
5. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die in Längsrichtung zu einem Konus zusammengesetzten Griffteile durch eine Hülse mit Innenkonus zusammengehalten sind.
6. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffteile mit der Hülse durch einen Gewindeverschluss oder einen Bajonettverschluss oder einen Schnappverschluss in ihrer Lage gesichert sind.
7. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich der eine Griffteil mit einer Schrägfläche gegen eine entsprechende Fläche des anderen Griffteils abstützt.
8. Rasierapparat nach Unteranspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen durch die Hülse gegeneinander gedrückt werden.
9. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Griffteil einen zur Trennebene gerichteten konischen Ansatz besitzt, der in eine entsprechende konische Öffnung des anderen Griffteils eingreift.
10. Rasierapparat nach Unteranspruch 9, dadurch gekennzeichnet dass dereine Griffteil in einen federnden Arm ausläuft, der mit einem Arretierknopf in eine Öffnung der Hülse eingreift.
11. Rasierapparat nach Unteranspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lösen des Arretierknopfes durch Eindrücken in den Innenraum der Hülse erfolgt.
12. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Klingenspannplatte mit einer Auflageplatte aus Metall versehen ist.
13. Rasierapparat nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatte Haken als Anlage für die Klingenschneide besitzt.
14. Rasierapparat nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatte formschlüssig mit der einen Klingenspannplatte verbunden ist.
15. Rasierapparat nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageplatte an Zapfen der einen Klingenspannplatte befestigt ist und mit Abbiegungen seitlich über die Klingenspannplatte greift.
16. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Klingenspannplatten ein Schlitz zum Einführen eines mit dem Klingenmagazin verbundenen Steckteils vorgesehen ist.
17. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Klingenspannplatte einen seitlichen Ansatz besitzt, in welchen ein Schlitz der anderen Klingenspannplatte seitlich eingeschoben werden kann.
18. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die als Griff dienende Hülse an ihrer Aussenseite mit einer Riffelung versehen ist.
Climar A.G.
Vertreter: E. Blum & Co., Zürich