Plastic Injector Magazine
Patent CH416969
Invention Klingenspender zum direkten Ansetzen an einen Rasierapparat
Filed Tuesday, 22nd September 1964
Published Tuesday, 31st January 1967
Inventor Ernst Graf De Longuyon
Owner Climar AG
Language German
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Die Erfindung betrifft einen Klingenspender zum direkten Ansetzen an einen Rasierapparat für starre Klingen, der eine Anzahl übereinander angordnete Klingen enthält, die mittels eines Schiebers direkt in den angesetzten Rasierapparat verschiebbar sind, wobei ein messerartiger Ansatz die Einspannvorrichtung des Rasierapparates öffnet. Hierdurch läßt sich die Klinge in die Einspannvorrichtung des Rasierapparates einlegen, ohne daß sie mit der Hand in Berührung kommt. Es ist bereits bekannt, derartige Klingenspender aus Metall herzustellen. Die Herstellung des bekannten Klingenspenders erfolgt in einem komplizierten Stanz
Das wesentliche Merkmal der Erfindung besteht in einem die Klingen einschließenden Kunststoffgehäuse, das an der Schmalseite, welche dem messerartigen Ansatz gegenüber liegt, mit einem Deckel verschlossen ist.
Das Gehäuse kann außer einer Kammer für neue Klingen eine weitere Kammer zum Aufbewahren gebrauchbarer Klingen aufweisen. Der Deckel ist zweckmäßig so angeordnet, daß er die beiden übereinander angeordneten Kammern verschließt.
Beispielsweise besitzt der Deckel einen Einsteckschlitz für die gebrauchten Klingen. Auf der Innenseite kann der Deckel ein Böckchen tragen, welches die neuen Klingen in der genauen Lage hält. Der Deckel kann außerdem seitliche Nocken aufweisen, welche zur Befestigung in Öffnungen des Gehäuses einrasten.
Vorzugsweise ist das Gehäuse über dem für die Aufbewahrung der Klingen vorgesehenen Raum mit zwei seitlich überstehenden Führungsleisten zur Führung des Schiebers versehen, zwischen denen sich ein Längsschlitz befindet. Der auf den Führungsleisten bewegliche Schieber kann mit seinen abgewinkelten Seiten die Leisten seitlich umgreifen.
Der Schieber läßt sich mit einem seitlichen Fortsatz versehen, welchen seine Verschiebung an Anschlägen des Gehäuses begrenzt. Beispielsweise ist der hintere Anschlag gegen das Ende des Gehäuses abgeschrägt, um das Aufbringen des Schiebers durch Abheben des federnden Schieberfortsatzes zu ermöglichen. Der Schieber kann außerdem mit einem Nocken durch den Längsschlitz des Gehäuses greifen und sich gegen die hintere Kante der obersten Klinge legen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
In dem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse
An die Vorderseite des Gehäuses
Die einzelnen Klingen
Die Oberseite ides Gehäuses
Der Deckel
Um eine Klinge
Die gebrauchten Klingen lassen sich von außen durch den Schlitz
Patentanspruch
Klingenspender zum direkten Ansetzen an einen Rasierapparat für starre Klingen, der eine Anzahl übereinander angeordneter Klingen enthält, die mittels eines Schiebers direkt in den angesetzten Rasierapparat verschiebbar sind, wobei ein messerartiger Ansatz die Einspannvorrichtung des Rasierapparates öffnet, gekennzeichnet durch ein die Klingen einschließendes Kunststoffgehäuse, das an der Schmalseite, welche dem messerartigen Ansatz gegenüber liegt, mit einem Deckel verschlossen ist.
Unteransprüche
1. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse außer einer Kammer für neue Klingen eine Kammer zum Aufbewahren gebrauchter Klingen aufweist.
2. Klingenspender nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel die beiden übereinander angeordneten Kammern verschließt.
3. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel einen Einsteckschlitz für die gebrauchten Klingen besitzt.
4. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel auf der Innenseite ein Böckchen trägt, welches die neuen Klingen in der genauen Lage hält.
5. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel seitliche Nocken aufweist, welche zur Befestigung in Öffnungen des Gehäuses einrasten.
6. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse über dem Raum für die Klingen zwei seitlich überstehende Führungsleisten für den Schieber trägt, die zwischen sich einen Längsschlitz bilden.
7. Klingenspender nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der auf den Führungsleisten bewegliche Schieber mit seinen abgewinkelten Seiten die Leisten seitlich umgreift.
8. Klingenspender nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber mit einem seitlichen Fortsatz versehen ist, welcher die Verschiebung des Schiebers an Anschlägen des Gehäuses begrenzt.
9. Klingenspender nach Unteranspmich 8, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Anschlag gegen das Ende des Gehäuses abgeschrägt ist, um das Aufbringen des Schiebers durch Abheben des federnden Schieberfortsatzes zu ermöglichen.
10. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber mit einem Nocken durch den Längsschlitz des Gehäuses greift und sich gegen die hintere Kante der obersten Klinge legt.
Climar AG
Vertreter: E. Blum & Co., Zürich