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One piece Razor

Patent CH70476

Invention Rasierapparat

Filed Friday, 19th March 1915

Published Friday, 1st October 1915

Inventor Robert Türck

Language German

CPC Classification:   
B26B21/523

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A PDF version of the original patent can be found here.

SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT
Nr. 70476 19. März 1915, 5 Uhr p.)
Klasse 86
HAUPTPATENT Robert TÜRCK, Zürich (Schweiz). Rasierapparat.
Veröffentlicht am 1. Oktober 1915.

Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet ein Rasierapparat, welcher in beiliegender Zeichnung in einer beispielsweisen Ausführungsform dargestellt ist. Es zeigt Fig. 1 dieselbe in gebrauchsfertigem Zustand in Vorderansicht; Fig. 2 bis 6 veranschaulicht Details derselben.

Beim gezeichneten Apparat ist der das Messer a tragende Messerkopf b und der Stiel c, c′ aus einem T-förmig zusammengebogenen federnden Streifen, z.B. aus Blech, Zelluloid oder einem andern geeigneten Material gebildet; es bestehen also Messerkopf und Stiel aus einem bandförmigen Stück, welches durch einen Schnitt herausgestanzt und durch eine geeignete Vorrichtung in die in Fig. 2 gezeichnete Form, ebenfalls in einem Arbeitsvorgang, gebogen werden kann. Fig. 2 zeigt Querteil b und Stiel c, c′ allein in Vorderansicht, wobei der Stiel von den beiden Endteilen des Streifens gebildet und das Querteil nach dem obern Ende des Stiels bei b2 eingebogen ist. Die beiden Endteile befinden sich hierbei in ausgespreizter Stellung und auf dem Messerkopf sind zwei herausgedrückte Ansätze b1, b1 vorgesehen. Das eine Ende c2 des Streifens ist hakenförmig umgebogen. Fig. 4 zeigt den Messerkopf eingebogen im Längsschnitt und etwas größerem Maßstab mit Messer a und einer gebogenen Deckplatte d. Fig. 5 stellt einen Querschnitt im gleichen Maßstab wie Fig. 4 durch den Messerkopf bei befestigtem Messer dar, während Fig. 6 das Messer allein in Draufsicht veranschaulicht. Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht zu Fig. 2, wobei die eine Stielhälfte seitlich ausgefedert, bezw. ausgebogen ist, um, hinter die hakenförmige Umbiegung c2 zurückgebracht, die Stielhälften in der in Fig. 1 dargestellten zusammengeführten Stellung zu halten. Fig. 7 endlich stellt den ausgestreckten Streifen dar, welcher in zusammengebogenem Zustande den Stiel und den Messerkopf bildet.

Um das Messer auf dem Messerkopf zu befestigen, wird dasselbe bei auseinandergespreiztem Stiel so auf den Kopf gelegt, daß die Ansätze b1, b1 in die Ausnehmungen a1, a1 des Messers eingreifen, worauf in gleicher Art und Weise die Deckplatte d auf das Messer zu liegen kommt. Werden nun die beiden Stielhälften zusammengebracht, so entfernen sich die Ansätze b1, b1 etwas voneinander, wobei sie an den äußern Rändern der Löcher a1, a1 des Messerblattes hart anzuliegen kommen, wodurch das Messerblatt festgelegt ist. Werden die Stielhälften in die Spreizstellung (Fig. 2) zurückverbracht, was mit einer Hand leicht geschehen kann, so ist das Messer wieder freigeben, welches samt der Deckplatte bei auf den Kopf gestelltem Apparat von selbst vom Messerkopf abfällt.

Die Deckplatte ist quer zur Längsrichtung des Messers gebogen (siehe Fig. 5) und liegt direkt hinter den Schneiden des Messers längs denselben auf dem Messer auf, wodurch das Messer gegen Federn gesichert ist.

Kostspielige Zusammenschraubungen, eingesetzte Führungsstifte, extra angebrachte Federn, sowie Fasson-Dreharbeiten und Schleifereien, wie sie die bekannten Apparate aufweisen, sind beim vorbeschriebenen Apparat ganz vermieden. Die Herstellungsweise desselben ist äußerst einfach bei voller Zweckmäßigkeit, Handlichkeit und Solidität desselben. Bei demselben sitzen die Fühler e direkt am Querstück b. Diese Fühler können aber auch an einer Extraplatte sitzen, welche dann zwischen Querstück und Messer zu liegen käme, wodurch die Herstellungsart in der Hinsicht noch vereinfacht würde, daß das Querstück und der Stiel aus einem gleichbreiten Streifen ohne jeglichen Abfall hergestellt werden könnte.


Patentanspruch:

Rasierapparat mit einem das Messer tragenden Messerkopf und einem quer dazu angeordneten Stiel, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerkopf und der Stiel aus einem T-förmig zusammengebogenen Streifen bestehen.


Unteransprüche:

1. Rasierapparat nach dem Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endteile des Streifens den Stiel bilden und auseinander zu federn vermögen, wobei der Messerkopf bei gespreizter Lage der Stielteile sich gegen den Stiel zu einbiegt, das Ganze so, daß durch Zusammendrücken der Stielteile entgegen der Federung derselben der Messerkopf dadurch aus der eingebogenen in eine gerade, bezw. gestreckte Stellung verbracht wird, um vermittelst am Messerkopf befindlicher Vorsprünge, welche sich dabei in ihrer Distanz entfernen und in Ausnehmungen des Messers eingreifen, dieses zu halten.

2. Rasierapparat nach dem Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel eine Arretierung besitzt, welche denselben in zusammengedrücktem Zustand hält.

3. Rasierapparat nach dem Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung darin besteht, daß das eine Ende des Streifens hakenförmig umgebogen ist, in welche das andere Ende zur Arretierung durch seitliches Ausfedern des bezüglichen Streifenendes eingeführt werden kann.

4. Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Messer eine Deckplatte vorgesehen ist, welche Ausnehmungen besitzt, die mit denjenigen des Messers sich decken und durch die am Messerkopf befindlichen Vorsprünge mit dem Messer zusammen in Stellung gehalten wird, wobei die Deckplatte derart gewölbt ist, daß sie längs der Schneiden des Messers direkt hinter dieselben auf das Messer aufzuliegen kommt, um ein Federn des Messers zu verhindern.

5. Rasierapparat nach dem Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß eine Platte mit auf der Haut aufzuliegen bestimmten Fühlern vorgesehen ist, wobei diese Platte zwischen den Messerkopf und das Messer zu liegen kommt.


Robert TÜRCK.