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Eureka Handleless Razor

Patent CH77959

Invention Rasierapparat

Filed Wednesday, 20th February 1918

Published Monday, 17th June 1918

Inventor Heinrich Besançon

Language German

Other countries GB123509, US1326635

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A PDF version of the original patent can be found here.

SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
SCHWEIZ. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 17. Juni 1918
Nr. 77959 (Gesuch eingereicht: 20. Februar 1918, 7 Uhr p.)
Klasse 86
HAUPTPATENT Heinrich BESANÇON, Biel (Schweiz). Rasierapparat.

Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Rasierapparat, bei welchem eine die Rasierklinge bildende Stahllamelle zwischen Klemmbacken eines Klingenhalters festgelegt ist. Der Apparat ist dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmbacken durch die Enden eines umgebogenen, federnden Metallstreifens gebildet sind.

In beigefügter Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt, und zwar zeigt:

Fig. 1 dasselbe in der Oberansicht, während

Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A—B der Fig. 1 veranschaulicht.

Im dargestellten Beispiel besteht der Klingenhalter aus dem umgebogenen, federnden Metallstreifen a. Letzterer besitzt die zwei Lappen a′ a′′, deren Enden b, b′ Klemmbacken bilden, zwischen welchen die Rasierklinge d angeordnet und festgeklemmt ist. Die obere Klemmbacke trägt drei Stifte c, welche die durch eine Stahllamelle gebildete Klinge d und die untere Klemmbacke in entsprechenden Öffnungen durchsetzen. Der mittlere der Stifte c ist mit Gewinde versehen und trägt eine Mutter e. Durch Anziehen der letztern werden die Klemmbacken gegeneinanderbewegt, so daß die Klinge d in ihrer Lage festgeklemmt wird. Löst man aber die Mutter, so entfernen sich die Klemmbacken voneinander, und es kann dann die Klinge vom Halter abgehoben werden. Die untere Klemmbacke ist an ihrem freien Ende kammartig gezahnt, während die obere Klemmbacke leicht gewölbt ist; es könnte jedoch auch die untere Klemmbacke ähnlich wie die obere gewölbt sein, derart, daß die Klinge in festgeklemmtem Zustande entsprechend durchgebogen und so noch sicherer festgehalten würde.


Patentanspruch:

Rasierapparat, bei welchem eine die Rasierklinge bildende Stahllamelle zwischen Klemmbacken eines Klingenhalters festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmbacken durch die Enden eines umgebogenen, federnden Metallstreifens gebildet sind.


Unteranspruch:

Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Klemmbacke Stifte trägt, welche die Klinge und die andere Klemmbacke in entsprechenden Öffnungen durchsetzen, wobei der eine dieser Stifte mit Gewinde versehen ist und eine Mutter trägt, zum Zweck, die Klemmbacken gegen die Klinge pressen oder dieselbe loslassen zu können.


Heinrich BESANÇON.

Vertreter: W. KOELLIKER, Biel.