SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFTEIDGEN. AMT FÜR
GEISTIGES EIGENTUM PATENTSCHRIFT
Veröffentlicht am 16. August 1918
(Gesuch eingereicht: 29. Oktober 1917, 8 Uhr p.)
HAUPTPATENTWilhelm BARSCH, Luzern (Schweiz).Rasierklingen-Schärfapparat
Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Apparat zum Schärfen und Abziehen von zweischneidigen Klingen für Rasierapparate mit einem in Führungen des Apparates laufenden Schlitten, mit welchem die Klinge über einen Schärfkörper bewegt werden kann, wobei beim Ändern der Bewegungsrichtung des Schlittens jeweils die eine oder andere Schneidkante an einen Schärfkörper angelegt wird.
Gemäß vorliegender Erfindung ist die Klinge in einem mit Stellscheiben versehenen, in federnden Hebelarmen liegenden Klingenhalter eingespannt, der sich nach dem Abgleiten der Klinge vom Schärfkörper um ungefähr 90° dreht, bis Abflachungen der Stellscheiben auf die Führungen zu liegen kommen und die Klinge rechtwinklig zum Schärfkörper eingestellt wird, worauf nach vollzogenem Richtungswechsel des Schlittens die Klinge in rechtwinkliger Stellung zur Schlittenbahn gegen einen Anschlag bewegt und durch diesen nochmals um zirka 90° im gleichen Sinne gedreht wird in der Weise, daß in zwei vollständigen Hin- und Herbewegungen des Schlittens sämtliche vier Schneidflächen der Klinge nacheinander selbsttätig gegen den Schärfkörper angelegt und geschärft werden.
Als Anschlag kann mit Vorteil eine Walze verwendet werden, welche ermöglicht, daß die Klinge ohne Schaden zu leiden vom Schärfkörper abgleitet und wieder auf denselben aufsteigt.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele schematisch dargestellt, und zwar zeigt:
Fig. 1 einen Apparat nach der ersten Ausführungsform in Draufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A—A der Fig. 1;
Fig. 3 und 4 zeigen die Wendevorrichtung in verschiedenen Stellungen und in größerem Maßstab;
Fig. 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel in Ansicht und in einem Schnitt nach der Linie B—B;
Fig. 7 zeigt einen Klingenhalter in größerem Maßstab in zwei Ansichten.
Der Apparat nach Fig. 1—4 weist einen Rahmen 1 auf, in welchem mittelst zweier Schienen 2 ein mit einem Lederstreifen 3 belegtes Holzstück 4 befestigt ist. Im Rahmen 1 ist ein Schlitten 5 verschiebbar angeordnet, der zwei Handgriffe 6 besitzt, die zwei Seitenschilde 7 miteinander verbinden. An jedem Schild 7 sind zwei Hebel 8, 8 drehbar gelagert, die durch eine Feder 9 miteinander verbunden sind. Die Feder 9 ist bestrebt, die beiden als offene Lager 10 ausgebildeten Hebelendstücke nach außen zu pressen. In den offenen Lagern 10 liegt leicht drehbar eine Welle 11 eines Klingenhalters 12 (Fig. 7). Die Welle 11 besitzt an jedem Ende eine kreisrunde Scheibe 13 mit zwei diametral gegenüberliegenden Abflachungen 14. Die Scheiben 13 werden durch die Feder 9 gegen die Flansche 15 des Rahmens 1 gedrückt. An der Welle 11 ist zum Festklemmen der Klinge 16 ein Stäbchen 17 mittelst Scharnier angelenkt, das mittelst eines Federstiftes 18 in seiner Schließlage gehalten wird. Am Ende des Stückes 3 ist eine Leitwalze 19 drehbar gelagert; ferner ist ein auf einer Feder 20 ruhender Fingeranschlag 21 vorgesehen. Der Lederstreifen 3 besitzt eine erhöhte, schräg zur Bewegungsrichtung des Schlittens 5 verlaufende vorteilhaft oben abgerundete Schleifleiste 22, welche mit Schmirgelpasta belegt ist.
Beim Schärfen der Klinge 16 wird der Schlitten 5 hin- und herbewegt, wobei die Anschläge 23, 24 die Bahn begrenzen, außerdem schlägt der den Schlitten 5 bewegende Finger an den federnden Anschlag 21 an. Bewegt sich der Schlitten in der in Fig. 3 durch Pfeil angedeuteten Richtung, so hat die Stellscheibe 13, die durch die Feder 9 an den Flansch 15 gepreßt wird, das Bestreben, sich in der Richtung des Pfeils zu drehen. Dabei drückt sie die eine Schneidkante 25 gegen die Schärfleiste 22, welche diese Kante nach und nach bestreicht und schärft. Ändert der Schlitten 5 die Bewegungsrichtung, so rollen die Stellscheiben 13 auf deren Flansche 15 ab, bis die Kante 26 auf die Leiste 22 zu liegen kommt und geschärft wird. Die Klinge kann nur an dem Ende der Schleiffläche abgleiten, an welchem die Walze 19 angeordnet ist. Sobald die Klinge 16 auf die Walze 19 auftritt, dreht sich diese und gestattet ein Ausweichen der Kante 26 nach unten. Der Halter mit der Klinge 16 dreht sich so weit, bis eine Abflachung 14 an den Flansch 15 zu liegen kommt. Die Klinge 16 steht nun annähernd senkrecht. Wird der Schlitten 5 wieder zurückbewegt, so schlägt die Klinge 16 gegen die Walze 19 an, wodurch die Welle 11 gedreht wird, bis wieder der zylindrische Teil der Scheibe 13 am Flansch 15 anliegt. Die Walze 19 ermöglicht also nicht nur das Abgleiten der Klinge vom Schärfkörper, ohne daß die Schneidkante oder der Schärfkörper verletzt würde, sondern sie ermöglicht auch das Wenden der Klinge und den Aufstieg der letzteren auf den Schärfkörper ohne jede Beschädigung. Die Klinge 16 wird nun wieder, wie in Fig. 3 gezeigt, über die Leiste 22 gezogen und geschärft, sie ist jetzt aber um 180° gedreht. Es werden also bei jedem Hin- und Hergang der Reihe nach alle vier zu bearbeitenden Schnittflächen der Klinge 16 bearbeitet. Ist die Klinge 16 geschärft, so kann die Welle 11 aus den Lagern 10 der einen Hebel 8 ausgehoben und in die andern Hebel 8 eingelegt werden, worauf die Klinge 16 nun über den mit feinerem Schmirgel belegten Streifen 27 in ganz gleicher Weise und ebenfalls über eine schräge Leiste 22 hinweg abgezogen wird.
Die Leiste 22 kann in der Weise erzeugt werden, daß auf das Holz 3 eine Unterlage befesigt wird, die verstellbar gemacht werden kann, so daß verschiedene Teile des Streifens 3 zur Ausnützung gelangen können.
Die in Fig. 5 und 6 gezeigte, vereinfachte Ausführungsform unterscheidet sich hauptsächlich dadurch, daß als Schärfkörper in Lagern 30 eines Rahmens 31 ein zylindrischer Schleifstein 32 schräg zur Bewegungsrichtung des Klingenhalters 34 angeordnet ist. Die Wendvorrichtung ist ähnlich der oben beschriebenen, die Leitwalze 35 ist drehbar auf einem Bolzen des Rahmens 31 angeordnet.
Statt des Schleifsteines 32 kann auch irgend ein anderer passender Schleifkörper, zum Beispiel ein solcher aus Stahl, benützt werden.
Patentanspruch:
Apparat zum Schärfen und Abziehen von zweischneidigen Klingen für Rasierapparate mit einem in Führungen des Apparates laufenden Schlitten, mit welchem die Klinge über einen Schärfkörper hin- und herbewegt wird, wobei beim Ändern der Bewegungsrichtung des Schlittens jeweils die eine oder andere Schneidkante an den Schärfkörper angelegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge in einem mit Stellscheiben versehenen, in federnden Hebelarmen liegenden Klingenhalter eingespannt ist, der sich beim Abgleiten der Klinge vom Schärfkörper um ungefähr 90° dreht, bis Abflachungen der Stellscheiben auf die Führungen zu liegen kommen und die Klinge rechtwinklig zum Schärfkörper eingestellt wird, worauf nach vollzogenem Richtungswechsel die Klinge in rechtwinkliger Stellung zum Schärfkörper gegen einen Anschlag bewegt und durch diesen wiederum um zirka 90° in gleichem Sinne gedreht wird, in der Weise, daß in einem vollständigen Hin- und Hergang des Schlittens sämtliche Schneidflächen der Klinge nacheinader geschärft und abgezogen werden.
Unteransprüche:
1. Apparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufstieg der Klinge am Schärfkörper eine Leitwalze vorgesehen ist, die gleichzeitig als Anschlag dient und beim Abgleiten der Klinge vom Schärfkörper das Ablenken derselben vom letzteren so ermöglicht, daß ein Beschädigen der Schneiden oder des Schärfkörpers ausgeschlossen ist.
2. Apparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schärfen der Klinge ein schräg zur Bewegungsrichtung der Klinge verlaufender, nach oben abgerundeter Schärfkörper vorgesehen ist.
3. Apparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Apparat mit zwei Paar Hebelarmen zur Aufnahme des Klingenhalters versehen ist und eine Schärfund eine Abziehfläche hat.
Wilhelm BARSCH.
Vertreter: Fritz ISLER, Zürich.