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Shaving Machine

Patent DE107932

Invention Rasirmaschine mit Spiralwellenantrieb

Filed Thursday, 13th October 1898

Published Thursday, 25th January 1900

Inventor Albert Vogel

Language German

CPC Classification:   
B26B19/36
  • B26B19/36
    Drive layout for hair clippers or dry shavers, e.g. providing for electromotive drive providing for remote drive by means of a flexible shaft; Transmission means therefor
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B19/00
    Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
  • B26B19/28
    Drive layout for hair clippers or dry shavers, e.g. providing for electromotive drive

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A PDF version of the original patent can be found here.

Ausgegeben den 25. Januar 1900.
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT — Nr 107932 — KLASSE 69: Schneidwerkzeuge.
ALBERT VOGEL in WOOLSTON (Southampton, Engl.). Rasirmaschine mit Spiralwellenantrieb Patentirt im Deutschen Reiche vom 13. Oktober 1898 ab.

Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Rasirmaschine, in der zwei Messer so angeordnet sind, daß ihre Schneiden die Kante einer Hülse berühren, wodurch das Rasiren völlig schmerzlos vor sich gehen soll und Schnittwunden vermieden werden.

Fig. 1 der Zeichnung zeigt die Maschine im Längsschnitt,

Fig. 2 im Querschnitt, nach dem Deckel hin gesehen, und

Fig. 3 in Seitenansicht.

Die Messer a sind zwischen zwei Ringscheiben b derart angebracht, daß ihre Schneiden genau bis an den Scheibenumfang reichen. Dies ist durch Anordnung von Schienen c erreicht, welche durch die beiden Scheiben verbunden und derart durchbohrt sind, daß Schrauben c1, die die Messer halten, darin Befestigung finden. Zwischen den Messern befindet sich ein S-förmiger Einsatz d, der die Welle x einschließt und dessen scharfe Endkanten d1 sich gegen die Messerschneide legen. Die Anordnung ist so getroffen, daß die Mittelwelle vor der Berührung mit dem mitabrasirten Seifenschaum geschützt ist. Der Reinigung halber ist dieser Einsatz leicht auswechselbar gemacht. Das Ganze wird nun in eine cylindrische Hülse e mit festem Boden geschoben, die am anderen Ende mit einem Deckel e1 verschlossen werden kann. In der Seitenwandung der Hülse befindet sich ein 3 bis 4 mm breiter Einschnitt g, dessen eine Kante den Messerschneiden entgegen Zähne h trägt, um so auf dem Gesicht den Schaum durch die Hülse nicht vorzeitig mit fortzunehmen. An der Hülse ist der Handgriff f und zwar auf der dem Einschnitt gegenüberliegenden Seite befestig. Um den inneren Mechanismus in Drehung zu versetzen, wird die Welle x, auf der die Scheiben b sitzen, in geeigneter Weise mit einem Spiralwellenantrieb verbunden, der nach Art der bekannten Antriebe für Scheermaschinen, zahnärztliche Bohrinstrumente und dergl. ausgeführt sein kann.

Patent-Anspruch:

Rasirmaschine mit Spiralwellenantrieb, dadurch gekennzeichnet, daß im Innern einer mit einseitig gezahntem Schlitz versehenen Hülse (e) Schienen (c) angeordnet sind, die, durch auf der Antriebswelle (x) sitzende Scheiben (b) mit einander verbunden, die auswechselbaren Messer (a) tragen, gegen deren Schneidkanten sich die Enden eines die Welle umschließenden S-förmigen Einsatzes (d) stützend legen.