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Electric Injector Razor

Patent DE1794636

Invention Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge

Filed Wednesday, 26th November 1958

Published Thursday, 27th August 1959

Inventor Ernst Graf De Longuyon

Language German

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A PDF version of the original patent can be found here.

Ernst Graf de Longuyon in München-Pullach Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge

Die Neuerung bezieht sich auf einen Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge und von einem Schutzgitter abgedeckten, vorzugsweise an einer Walze angeordneten Scherzapfen, die mit ihren Köpfen durch das Gitter aufliegende Klingenschneide bewegbar sind.

Trockenrasierapparate dieser Bauart sind bereits bekannt. Sie besitzen gegenüber den Apparaten mit unter gelochten Scherblättern arbeitenden Messern den Vorteil, dass die Barthaare nicht unterhalb der Scherblätter bzw. Schutzgitter, also in einem gewissen Abstand von der Haut sondern unmittelbar an der Haut oberhalb bzw. ausserhalb dieses Schutzgitters abgeschert werden, so dass mit diesen Apparaten ein sauberes Ausrasieren möglich ist. Die Erfindung hat eine Weiterbildung bzw. Verbesserung dieser bekannten Trockenrasierapparate mit feststehender Klinge zum Ziel, welche ein einfaches Auswechseln der feststehenden Rasierklinge ermöglichen soll, wie dies beispielsweise bei den bekannten Rasierhobeln mit ansetzbarem Klingenspeicher der Fall ist. Diese Rasierhobel besitzen eine Klingeneinspannvorrichtung, die aus zwei gelenkig miteinander verbundenen, die Klinge zwischen sich festhaltenden Spannplatten besteht. Zwischen diese beiden Spannplatten ist eine am Klingenspeicher angeordnete Zunge einschiebbar, wobei einerseits der auf die Klinge ausgeübte Spanndruck aufgehoben und andererseits der Speicher für den Nachschub einer neuen Klinge in die richtige Lage zum Rasierhobel gebracht wird. Hierauf kann die neue im Speicher befindliche Klinge mittels einer an diesem vorgesehenen Klingenvorschubvorrichtung durch gleichzeitigen Ausstoß der alten Klinge ohne weiteres in den Apparat eingeschoben werden.

Die Anordnung von zwei derartigen, die Klinge zwischen sich festspannenden Spannplatten ist jedoch bei einem Trockenrasierapparat nicht möglich oder zumindest unzweckmäßig. Die der Neuerung zu Grunde liegende Aufgabe besteht daher darin, die Einspannvorrichtung für die Klinge zum Auswechseln derselben mittels eines ansetzbaren Klingenspeichers derart umzugestalten, daß sie für einen Trockenrasierapparat geeignet ist und hierbei gleichzeitig die Ausbildung einfacher und zweckmäßiger als bei den bisher bekannten Rasierhobeln zu gestalten. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, daß die Klinge in ihrer mit der Schneide auf dem Gitter aufliegenden Lage am Apparat durch ein federndes Spannorgan festklemmbar ist, dessen Einspanndruck auf die Klinge durch Unterschieben einer Zunge eines Klingenspeichers unter das Spannorgan aufhebbar ist, so dass aus diesem Speicher unter gleichzeitigem Ausstoßen der Klinge aus dem Apparat in diesen eine neue Klinge eingeschoben werden kann.

Das nach der Neuerung ausgebildete Spannorgan kann zwischen seiner Befestigungsstelle am Apparat und der von ihm festgehaltenen Klinge zum Unterschieben der Zunge eingerichtet sein. Auf diese Weise ist das Lösen der Klinge besonders einfach ausführbar. Zur Führung der Zunge beim Unterschieben unter das Spannorgan ist zweckmässig eine Nut vorgesehen, die entweder im Spannorgan selbst an der dem Apparat zugewandten Seite oder in der dem Spannorgan zugewandten Aussenwand des Apparates enthalten sein kann. Biese Nut dient zum Eingreifen einer Sicke bzw. eines Vorsprungs, die bzw. der in entsprechender Weise an der Zunge angeordnet ist und dazu dient, das Ansetzen des Klingenspeichers an den Apparat in richtiger Lage zu gewährleisten, in welcher die neue Klinge unmittelbar vor der einen Schmalkante der im Apparat befindlichen Klinge liegt.

Das Spannorgan kann in seinem rückwärtigen Bereich mittels einer oder mehrerer Schrauben, Niete od. dgl. am Kopf des Apparates befestigt sein und ein gegenüber diesem Bereicht entsprechend der Form des Apparatkopfes etwa rechtwinklig abgebogenes Spannende aufweisen, welches die Klinge teilweise übergreift, wobei gleichzeitig der innerhalb der Abbiegung befindliche Teil des Spannorganes als Anlage für den Klingenrücken dienen kann. Der mittels der Zunge in richtiger Lage an den Kopf des Rasierapparates ansetzbare Klingenspeicher besitzt zweckmässig in bekannter Weise eine hin- und herbewegbare Klingenvorschubvorrichtung, mit der die oberste Klinge des unter Federdruck stehenden Klingenstapels in den Kopf des Apparates einschiebbar ist.

Weitere Einzelheiten und Vorteile der Neuerung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels.

Fig. 1 zeigt einen Schnitt nach Linie I-I in Fig. 2 durch den Kopf eines Rasierapparates.

Fig. 2 ist die Ansicht nach Linie II-II in Fig. 1 des teilweise aufgeschnittenen Kopfes des Rasierapparates mit abgesetztem Klingenspeicher in abgebrochener Darstellung.

Fig. 3 zeigt das vordere, die Zunge tragende Ende des vom Apparat abgenommenen Klingenspeichers.

Fig. 4 ist die Ansicht des gesamten Rasierapparates in Richtung des Pfeiles in Fig. 2 gesehen.

Auf das als Handgriff ausgebildete, durch eine Deckelplatte 1 abgeschlossene Gehäuse 2 des Apparates ist ein Kopfstück 3 aufgesetzt, welches eine von seiner Auflagefläche auf der Deckelplatte 1 ausgehende etwa halbzylindrische Ausnehmung 4 aufweist, die nach der Aussenseite des Kopfstückes teilweise nur durch ein Gitter 5 abgedeckt ist. Dieses Gitter besteht aus zahlreichen enganeinanderliegenden Lamellen 6, die sich parallel zueinander senkrecht zur Längsachse der halbzylindrischen Ausnehmung 4 erstrecken. Zwischen diese Lamellen 6 des Gitters 5 greifen die Scherzapfen 7 einer in der Ausnehmung 4 angeordneten Scherzapfenwelle 8 ein, die über Zahnräder 9, 10 und 11 durch einen im Gehäuse 2 angeordneten Antriebmotor 12 derart in Drehung versetzt werden kann, daß die Scherzapfen gegen die Klingenschneide rotieren. An der das Gitter 5 aufweisenden Aussenseite des Kopfstückes 3 ist die Rasierklinge 13 gelagert, und zwar derart, dass ihre Schneidkante gerade an derjenigen Stelle unmittelbar auf dem Gitter aufliegt, an welcher die Aussenkante der Scherzapfen 7 bis zur Aussenkante des Gitters 5 vordringen. Damit ist erreicht, dass die Scherköpfe der Zapfen ohne Zwischenraum an der Schneidkante der Klinge 13 vorbewegt werden, so dass ein einwandfreies Abscheren der zwischen die Gitterlamellen eindringenden Barthaare gewährleistet ist.

Die Klinge 13 ist von dem vorderen Spannende 14 eines federnden Spannorganes 15 teilweise abgedeckt, welches die Klinge in der gewünschten Lage an der Außenseite des Kopfes 3 des Rasierapparates festpreßt. Dieses Spannorgan ist an seinem dem Spannende 14 gegenüberliegenden rückwärtigen Ende mittels Befestigungsschrauben 16 am Kopf 3 befestigt.

Zwischen dem Spannende 14 und dem Befestigungsende ist das Spannorgan 15 der etwa dreieckigen Querschnittsform des Kopfes 3 folgend etwa rechtwinklig abgebogen, wobei diese Abbiegung gleichzeitig als Anlage des Rückens der unter dem Spannende liegenden Klinge 13 dient.

Unter dem Spannorgan ist zwischen dieser Abbiegung und dem Befestigungsende im Kopf 3 eine Ausnehmung 17 vorgesehen, in welche die Zunge 19 des ansetzbaren Klingenspeichers 20 einschiebbar ist. Die Ausnehmung 17 kann an ihrem einen Stirnende so beschaffen sein, daß sie das Einstecken der Zunge 19 unter das Spannorgan 15 erleichtert. Dies kann z.B. durch eine an dem genannten Ende der Nut 17 ausgebildete schräge Auflauffläche geschehen. Zur Führung der Zunge 19 beim Einschieben besitzt diese ausserdem eine Sicke 21, die an der Zunge ausgebildet ist und in eine entsprechende Nut 18 in der Ausnehmung 17 eingreift.

Beim Einschieben der Zunge 19 in die unter dem Spannorgan 15 liegende Ausnehmung 17 läuft die eine Seitenkante der sich an der Spitze verjüngenden Zunge 19 auf die Abbiegung des Spannorgans auf, so dass letzteres auf Grund seiner Federeigenschaft etwas angehoben und damit gleichzeitig der vom Spannende 14 auf die Klinge 13 ausgeübte Einspanndruck aufgehoben wird. Die Klinge ruht damit locker auf den nahe deren Seitenkanten beiderseits des Gitters 5 angeordneten Anschlagnasen 22, die ebenfalls zur Führung der Klinge bei ihrem Einschieben in den Apparat dienen können. Ist die Zunge völlig in die Ausnehmung 17 unter dem Spannorgan 15 eingeschoben, so befindet sich der Klingenspeicher in einer solchen Lage zum Kopf des Rasierapparates, dass die oberste Klinge des innerhalb des Speichergehäuses befindlichen in an sich bekannter Weise unter Federdruckstehenden Klingestapels unmittelbar neben der im Apparat befindlichen Klinge 13 liegt. Zum Einschieben dieser obersten Klinge ist am Klingenspeicher eine an sich bekannte hin- und herbewegbare Klingenvorschubvorrichtung vorgesehen, die die oberste Klinge erfasst und diese unter gleichzeitigem Ausstossen der bisher im Rasierapparat befindlichen Klinge 13 in diesen hineinschiebt. Durch Abnehmen des Klingenspeichers von dem Kopf des Rasierapparates unter gleichzeitigem Herausziehen des Zunge 19 aus dem Zwischenraum zwischen der Schiene 14 auf die neue, durch die beiderseits des Gitters angeordneten Anschlagnasen 22 bis dahin festgehaltene Klinge aufgepresst und damit diese fest in ihrer gewünschten Lage am Apparat eingespannt.

Um die genaue Ansetzstellung des Klingenspeichers an dem Kopf des Rasierapparates zu gewährleisten, in welcher die oberste Klinge des durch Federkraft an die Deckwand des Magazins 20 gedrückten Klingenstapels in gleicher Höhe wie die im Apparat befindliche Klinge 13 und parallel zu dieser liegen muss, kann an der Zunge 19 noch ein besonderer Anschlag 23 vorgesehen sein, der mit einem entsprechenden Gegenanschlag an dem Spannorgan 15 bzw. der Ausnehmung 17 zusammenwirkt.

Um die Antriebszahnräder 9 10 und 11 für den Antrieb der in den Seitenwänden 24 des Kopfes 3 gelagerten Scherzapfenwelle 8 von den abgeschnittenen, durch das Gitter 5 in den Raum 4 fallenden Barthaaren fernzuhalten, sind diese Zahnräder in einem eigenen abgeschlossenen Gehäuse 25 gelagert, welches ausserhalb des Gehäuses 2 lösbar angeordnet ist. Nach Abnahme dieses Gehäuses kann der mit seinen Stirnwänden 24 in Nuten 26 der Deckelplatte 1 des Griffgehäuses 2 verschiebbar gelagerte Kopf 3 aus diesen Nuten herausgeschoben werden. Hierdurch ist es möglich, die in dem durch die Deckelplatte 1 abgeschlossenen halbzylindrischen Raum 4 gesammelten Barthaare aus den Apparat zu entfernen.

Als Kraftquelle für den Antrieb des Motors 12 kann das Stromnetz oder eine im Griffgehäuse 2 des Apparates befindlichen Batterie dienen. Es ist auch möglich, an Stelle einer Scherzapfenwelle hin- und hergehende Scherzapfen vorzusehen, die durch einen elektrisch angetriebenen Schwingankermagnet in Bewegung versetzt werden können.

Schutzansprüche

1. Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge und von einem Schutzgitter abgedeckten, vorzugsweise an einer Walze angeordneten Scherzapfen, die mit ihren Köpfen durch das Gitter hindurchgreifen und gegen die unmittelbar auf diesem Gitter aufliegende Klingenschneide bewegbar sind, dadurch gekennezeichnet, daß an den Rasierapparat ein an sich bekannter Klingenspeicher derart ansetzbar ist, dass aus diesem unter gleichzeitigem Ausstossen der im Apparat befindlichen Rasierklinge eine neue Klinge in den Apparat eingeschoben werden kann.

2. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge in ihrer mit der Schneide auf dem Gitter aufliegenden Lage am Apparat durch ein federndes Spannorgan festklemmbar ist, dessen Einspanndruck auf die Klinge durch Unterschieben einer Zunge eines Klingenspeichers unter das Spannorgan aufhebbar ist, so daß aus diesem Speicher unter gleichzeitigem Ausstoßen der Klinge aus dem Apparat in diesen eine neue Klinge eingeschoben werden kann.

3. Rasierapparat nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannorgan zwischen seiner Befestigungsstelle am Apparat und der von ihm festgehaltenen Klinge zum Unterschieben der Zunge eingerichtet ist.

4. Rasierapparat nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Zunge beim Unterschieben unter das Spannorgan eine Nut vorgesehen ist, in die eine entsprechende Sicke bzw. ein Vorsprung an der Zunge eingreift.

5. Rasierapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannorgan in seinem rückwärtigen Bereich mittels einer oder mehrerer Schrauben oder dgl. am Kopf des Apparates ein gegenüber diesem Bereich entsprechend der Form des Apparatkopfes etwa rechtwinklig abgebogenes Spannende aufweist, welches die Klinge teilweise übergreift, wobei gleichzeitig der innerhalb der Abbiegung befindliche Teil des Spannorgans als Anlage des Klingenrückens dient.

6. Rasierapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge auch an ihrer dem Klingenrücken gegenüberliegenden Schneide durch Anschlagnasen erfasst ist, welche ein Abgleiten der Klinge unter dem Spannorgan verhindern und gleichzeitig zur Führung beim Einschieben der Klinge dienen.

7. Rasierapparat nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mittels der Zunge in richtiger Lage an den Kopf des Apparates ansetzbare Klingenspeicher eine an sich bekannte hin- und herbewegbare Klingenvorschubvorrichtung besitzt, mit der die oberste Klinge des unter Federdruck stehenden Klingenstapels in den Kopf des Apparates einschiebbar ist.