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Mulcuto

Patent DE380557

Invention Rasierhobel

Filed Sunday, 23rd October 1921

Published Saturday, 8th September 1923

Inventors Karl Dahl, Walter Flügel, Walter Ohliger

Language German

The patent the Mulcuto patent DE444361 is based upon.

CPC Classification:   
B26B21/30

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 380557 KLASSE 69 GRUPPE 21 (D 40575 XI/69) Karl Dahl in Wald, Rhld., Walter Ohliger und Walter Flügel in Solingen. Rasierhobel Patentiert im Deutschen Reiche vom 23. Oktober 1921 ab.

Der Gegenstand der Erfindung ist ein Rasierhobel, bei dem der Schutzkamm und der aus zwei Hälften zusammengesetzte, hohle Griff aus einem Stück bestehen.

Die Erfindung besteht darin, daß die eine Hälfte des hohlen Griffes mit der Rückenkante und die andere Hälfte mit der gezahnten Kante des Schutzkammes durch je einen flachen, durchbrochenen Steg zusammenhängen. Der Schutzkamm ist somit mit seinen beiden Längskanten mit dem Griff verbunden, was den Vorteil hat, daß der Griff an dem Schutzkamm feststeht und beim Gebrauch des Rasierhobels nicht vibriert.

In der Zeichnung ist der Rasierhobel in Abb. 1 in Seitenansicht, in Abb. 2 in Vorderansicht und in Abb. 3 in Rückansicht dargestellt.

a ist der Schutzkamm und b der aus zwei hohlgedrückten Hälften bestehende Griff. Am oberen Ende laufen die Griffhälften zu flachen, durchbrochenen Stegen i aus, durch die die eine Griffhälfte mit der Rückenkante und die andere Griffhälfte mit der gezahnten Kante des Schutzkammes a zusammenhängen. Im Rücken hat der Schutzkamm a eine hochstehende Doppelwand c. In diese Doppelwand sind Stellschrauben d eingeschraubt und auf einen Stift f in einem Ausschnitt h ein Bügel g aufgesetzt, der durch eine Feder l gegen die auf dem Schutzkamm a aufgelegte Klinge e federt. An den beiden Seitenrändern des Schutzkammes a sitzen an diesem hochstehende Lappen k, die aus dem Material des Schutzkammes abgebogen sind und zur seitlichen Führung der Klinge e auf dem Schutzkamm a dienen. Mittels des Bügels g wird die Klinge e auf dem Schutzkamm a gehalten und mittels der Stellschrauben d auf diesem eingestellt.


Patent-Anspruch:


Rasierhobel, bei dem der Schutzkamm und der aus zwei Hälften zusammengesetzte hohle Griff aus einem Stück bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Hälfte des hohlen Griffes (b) mit der Rückenkante und die andere Hälfte mit der gezahnten Kante des Schutzkammes (a) durch je einen flachen durchbrochenen Steg (i) zusammenhängen.