DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
Nr 450 267
KLASSE 69 GRUPPE 21
M 83544 XI/69
Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 15. September 1927
Juilus Bueno de Mesquita in New York, V.St.A
Sicherheitsrasierhobel
Patentiert im Deutschen Reiche vom 16.Januar 1924 ab
Sicherheitsrasierhobel mit sich abwärts und vorwärts erstreckenden Armen der Grundplatte, an denen eine federnd verriegelte Deckplatte mit einem Anlegerand für die Klinge angelenkt ist, sind bereits bekannt. Bei der geringen Dicke der Klinge hängt das sichere lückenlose Anlegen der Klinge an ihre Stützzinken von der jeweiligen Genauigkeit der Teile ab, die bei der Massenfertigung nicht immer zu erreichen ist. Insbesondere ist es schwierig, ein möglichst glattes Anliegen des Deckplattenrandes durch die Eigenfederung der letzteren oder durch die Spannung des Verriegelungsteiles der Deckplatte in der Schließlage zu erreichen. Diesem Mangel wird erfindungsgemäß dadurch abgeholfen, daß die gespannte Lage des Verriegelungsteiles der Deckplatte dadurch unterstützt wird, daß die das Lager für die Deckplatte bildenden Arme federnd ausgebildet sind und der Rand der Deckplatte bei deren Schließen die mit ihrer Schnittkante in den Stützhaken der Grundplatte gehaltene Klinge durch die Eigenfederung der Arme gegen die Kammzinken anpreßt.
Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung in einem AusführungsbeispieL
Abb. 1 ist ein lotrechter Schnitt der Vorrichtung nach der Linie 1—1 der Abb. 2,
Abb. 2 eine Draufsicht mit geöffneter Deckplatte und teilweise abgebrochener Klinge,
Abb. 3 ein lotrechter Querschnitt durch den oberen Teil des Rasierhobels in größerein Maßstabe nach der Linie 3—3 der Abb. 2 mit geschlossener Deckplatte,
Abb. 4 ein entsprechender Querschnitt bei teilweise geöffneter Deckplatte.
Abb. 5 ist eine Unteransicht mit geöffneter Deckplatte und fortgenommenem Handgriff und
Abb. 6 ein abgebrochener Längsschnitt nach der Linie 6—6 der Abb. 3.
10 bezeichnet die Grundplatte und 11 die Deckplatte, die an dem Vorderrand der Grundplatte angelenkt ist und zwecks Verriegeins rückwärts verschwenkt werden kann. 12 ist der Handgriff und 13 die Klinge. 14 ist ein federnder Vorsprung an dem Hinterende der Deckplatte, der in Zusammenwirkung mit einem Vorsprung 15 die Deckplatte zu verriegeln vermag, während durch Aufwärtsdruck mit dem Daumen gegen einen konvexen Teil 16 die Deckplatte freigegeben werden kann. An der Grundplatte 10 sind zwei federnde Finger 17 sowie eine Reihe von Kammzinken 18 vorgesehen. Die Finger 17 sind aus der Platte 10 ausgestanzt, verlaufen von deren Vorderkante bis nicht ganz zur Mitte und sind in der Richtung in ihrem freien Teil derart aufwärts gerichtet, daß sie von der Hauptebene der Platte 10 vorragen (Abb. 4). Die Vorderenden der beiden Finger sind zu Stützhaken 19 zurückgebogen, die zum Halten der Schnittkante der Klinge 13 dienen. An den Außenseiten der Finger 17 sind aus der Platte 10 schmale, damit ein Ganzes bildende Streifen 20 ausgestanzt. Der größte Längenteil der Finger 17 befindet sich innerhalb eines Schlitzes 21, der bei der Bildung der Kammzinken 18 ausgespart wird. Infolge von Wölbungen 22 am Mittelteil der Platte 10 kommt die obere Fläche der Streifen 20 oberhalb der oberen Hauptfläche der Platte zu liegen. Wenn zunächst die Klinge 13 an die Platte 10 angelegt wird (Abb. 4), so greift die Schnittkante in die Haken 19 ein, und der hintere Klingenteil 23 ruht auf Vorsprüngen 24, die aus der Platte 10 ausgestanzt sind. Die untere Fläche der Klinge befindet sich dabei oberhalb und außer Berührung mit der Oberfläche der Platte 10, mit den Streifen 20 und mit den Zinken 18 sowie ebenfalls frei von den Fingern 17, mit Ausnahme von deren Vorderende, so daß die Klinge auf die Platte 10 frei aufgelegt werden kann, ohne daß die Schnittkante sich mit irgendeinem Teil berührt. Die Platte 10 hat die üblichen Seitenhaken 25, unterhalb deren die Seitenränder der Klinge hindurchgeführt werden. Das Andrücken der Klinge beim Verriegeln der Deckplatte 11 wird nachher erörtert werden.
Die wellenförmigen Zinken 18, die miteinander durch die Randleiste 26 verbunden sind, gehen zunächst nach abwärts (bei 27) und dann nach aufwärts, so daß sie eine Krümmung mit dem Scheitel 28 bilden, der in einer Ebene mit den Randstreifen 20 und oberhalb der Oberfläche der Platte 10 sowie unterhalb der Ebene der oberen Fläche der Finger 17 verläuft, wenn diese sich in der Anfangslage nach Abb. 4 befinden. Die Zinken 18 verlaufen dann abwärts in einer Krümmung 29 bis zur Randleiste 26. Die Scheitel 28 der Zinkenreihe 18 bilden eine Auflage für die Klinge 13 unmittelbar hinter der Schnittkante, wenn sich die Klinge in ihrer endgültigen Arbeitslage nach Abb. 3 befindet. Die vorderen Krümmungen 29 der Zinken 18 erstrecken sich vorwärts über die lotrechte Ebene der Haken 19 und der Schnittkante der Klinge 13 und bilden mit der Randleiste 26 den Schutzkamm.
An der Unterseite der Platte 10 ist eine Leiste 30 befestigt (Abb. 5), die an ihren Enden abwärts und vorwärts schwach gekrümmte Arme 31 vorstreckt. An deren Enden ragen kleine Zapfen 32 nach außen, die in Löcher 33 in den Seitenwandungen 34 der Deckplatte 11 eintreten und diese an der Grundplatte anlenken. Die Seitenarme 31 verlaufen unterhalb der Finger 17 und der Randstreifen 20 der Grundplatte 10 und erstrecken sich nach vorn über die lotrechte Ebene der Vorderkante (Abb. 3) des Kopfteiles des Deckels 11. Die Arme 31 bilden federnde Glieder, die das Lager für die Deckplatte bilden und mit ihr zusammenwirken, um, wie weiter erörtert, die Befestigung und Stützung der Klinge zu sichern, unabhängig von den zufälligen Schwankungen der Klinkendicke oder von Unregelmäßigkeiten, die beim Herstellen und Zusammenfügen der Einzelteile des Gestelles vorkommen.
Die Deckplatte 11 wird aus einem Metallblatt ausgestanzt und hat Seitenwandungen 34, eine gekrümmte Hinterwand 36 und den Kopfteil 37. Vorn ist die Deckplatte 11 offen, wie in Abb. 3 und 4 gezeigt, und ihr Kopfteil 37 neigt sich vorwärts und abwärts bis zum Anlegerand 38. Dieser legt sich, wenn die Klinge 13 sich in Arbeitslage befindet und die Deckplatte geschlossen ist (Abb. 3), auf die Klinge und preßt sie durch die Eigenfederung der Arme 31 abwärts gegen die Auflagen 28 der Kammzinken 18. Der Abwärtsdruck auf die Klinge 13 durch den Rand 38 der Deckplatten hat die Folge, daß die Finger 17 aus ihrer Lage in Abb. 4 in die Lage nach Abb. 3 und Abb. 6 gebogen werden, so daß die Klinge sich auf die Scheitel 28 sowie an ihren Seitenrändern auf die Randstreifen 20 auflegt, wie am besten aus Abb. 6 ersichtlich ist. Die Finger 17 werden dabei in eine Ebene gebracht mit den Randstreifen 20 und stützen die Seitenränder der Klinge sicher ab.
Die Lage des Randes 38 der Deckplatte 11 zu den Zapfen 32 an dem Vorderende der federnden Arme 31 ist derart, daß, wenn die Deckplatte in die Schließlage verschwenkt wird, der Rand 38 auf die Gesamtlänge der Klinge 13 drückt und als Drehachse eines zweiarmigen Hebels wirkt. Der längere Arm dieses Hebels wird durch die Deckplatte gebildet, während der kurze Arm 34 sich bis zu den Zapfen 32 erstreckt und auf die federnden Arme 31 derart wirkt, daß diese aufwärts gehen und angespannt werden. Das hat den Vorteil, daß die Arme 31 gegen die Kante 38 zurückwirken, um sie fest gegen die Klinge 13 anzupressen und die Klinge sicher in der Arbeitslage zu halten.
Da die Deckplatte 11 in ihrer geschlossenen Lage sicher verriegelt werden muß, so ist der federnde Vorsprung 14 (Abb. 1) durch eine quer verlaufende, unnachgiebige Leiste 39 versteift, die an der Innenseite des Teiles 36 angenietet ist und von der federnde Fortsätze 40 herabhängen, die in der Schließlage auf das hintere Ende der Klinge drücken und deren Schnittkante in sicherem Eingriff mit den beiden Haken 19 der Finger 17 halten. Von der Leiste 39 krümmt sich ein Arm 41 abwärts und dann aufwärts, wodurch der Vorsprung 16 zum Angriff für den Daumen gebildet ist. Der Arm 31 bildet den federnden Verriegelungsteil, so daß beim Auftreffen auf die Nase 15 der Arm 41 sich abbiegt und dann hinter die Nase 15 springt. Die Nase 15 ist an einem Gußstück 42 gebildet, das an der Unterseite der Grundplatte 11 befestigt ist. Das Gußstück 42 hat ein Innengewinde, in das der obere Schraubenzapfen des Handgriffes 12 geschraubt wird. Durch das Einspringen des Armes 41 hinter die Nase 15 wird die Deckplatte 11 federnd verriegelt, so daß der Arm 41 bereits dadurch unter eine Spannung gesetzt wird, die das Öffnen beschleunigt und erleichtert.
Die Spannung des Armes 41 wird aber außerdem dadurch unterstützt, daß die gespannten, federnden Arme 31 durch den Druck des beim Verriegeln wirksam werdenden Anlegerandes 38 sich strecken. Durch die so entstehende Spannung suchen sie den Anlenkungspunkt 33 abwärts zu ziehen und dadurch den Anlegerand 38 fester an die Klinge zu pressen. Anderseits entfalten sie nach der Entspannung der Deckplatte ein Drehmoment im Sinne des Öffnens.
Patentansprüche:
1. Sicherheitsrasierhobel mit sich abwärts und vorwärts erstreckenden Armen der Grundplatte, an denen eine federnd verriegelte Deckplatte mit einem Anlegerand für die Klinge angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die gespannte Lage des Verriegelungsteiles (41) der Deckplatte (11) dadurch unterstützt wird, daß die das Lager für die Deckplatte bildenden Arme (31) federnd ausgebildet sind und der Rand (38) der Deckplatte bei deren Schließen die mit ihrer Schnittkante in den Stützhaken (19) der Grundplatte (10) gehaltene Klinge durch die Eigenfederung der Arme gegen die Kammzinken (28) anpreßt.
2. Sicherheitsrasierhobel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der Grundplatte (10) vorspringende, die Stützhaken (19) tragende Finger (17) beim Verriegeln in eine Ebene gebracht werden mit an den Seitenrändern der Grundplatte ausgebüdeten Streifen (20), die zum Abstützen der Seitenränder der Klinge dienen.