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Patent claimed by Merkur

Patent DE483501

Invention Rasierhobel mit einem vor jeder Klingenschneide angeordneten Schabrand

Filed Sunday, 12th February 1928

Published Thursday, 19th September 1929

Inventors John Henry Morgan, Alfred Stewart Mumme

Language German

Other countries GB296597

This patent was claimed for older Merkur razors.

CPC Classification:   
B26B21/18

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 483 501 KLASSE 69 GRUPPE 21 M 103402 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 19. September 1929 John Henry Morgan in London und Alfred Stewart Mumme in Westminster Rasierhobel mit einem vor jeder Klingenschneide angeordneten Schabrand Patentiert im Deutschen Reiche vom 12. Februar 1928 ab
Die Priorität der Anmeldung in Großbritannien vom 15. November 1927 ist in Anspruch genommen.

Die Erfindung bezieht sich auf einen Rasierhobel mit einem vor jeder Klingenschneide angeordneten Schabrand und bezweckt, Vorkehrungen dafür zu treffen, daß sich hinter dem bei der Schneidbewegung des Rasierhobels die Haut straffenden Schabrand die niedergedrückten Härchen wieder aufrichten können und in eine schräge Stellung zur Schneidkante gebracht werden. Zu dem Zweck gehen von der beispielsweise durch die Schnittkante zweier sich winklig schneidender Abschrägungen der Schutzplatte gebildeten Schabrand eine Anzahl schräg zur Klinkenschneide verlaufender Schabkanten aus, die in der Verlängerung der Krümmungskurve der Klinge liegen und zwischen denen Vertiefungen vorgesehen sind. In diesen Vertiefungen erhalten die Härchen Gelegenheit, sich wieder aufzurichten, und sie werden dann von der schräg zur Klingenschneide verlaufenden und infolgedessen den seitlichen Abschluß der Vertiefung bildenden Schabkante in eine schräge Lage gebracht, in der sie von der Klingenschneide an ihrer Wurzel leicht abgeschnitten werden können. Um dieses Inlagehalten der Härchen zu sichern, ist die Vertiefung zwischen je zwei schräg zur Klingenschneide verlaufenden Schabkanten als winkliger Einschnitt ausgebildet, dessen größte Tiefe unmittelbar vor der bei der Schnittbewegung zur Wirkung kommenden Schabkante liegt.

Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt.

Abb. 1 zeigt in Seitenansicht einen Rasierhobel mit zweischneidiger Klinge und gekrümmter Klemmplatte in zusammengesetztem Zustand.

Abb. 2 zeigt in Vorderansicht den Rand der Schutzplatte.

Abb. 3 zeigt die Schutzplatte in Draufsicht.

Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besitzen die Klemmplatte a und der daran angeschraubte Handgriff b die übliche Form. Die Schutzplatte c ist in bekannter Weise in der Mitte mit einem Sockel d versehen, gegen welchen die Klinge e mittels der gekrümmten Platte a angepreßt wird, so daß zwischen der Klinge und der Schutzplatte beiderseits des Sockels d je ein Zwischenraum f gebildet wird. Die verhältnismäßig stark bemessene Schutzplatte c ist zur Bildung von Schabrändern vor den Klingenschneiden an den Seitenrändern mit je zwei sich winklig schneidenden Abschrägungen g und h versehen, deren Schnittlinien etwa in halber Höhe der Platte c oder etwas darüber liegen. Die der Schneide der Klinge e benachbarte Abschrägung g bildet mehr oder weniger eine Fortsetzung der Klingenkrümmung, so daß sie gegen die Klingenschneide einen wirksamen Schutz darstellt und ist mit einer Anzahl schräg zur Klingenschneide und zueinander parallel verlaufender Schabkanten i, welche beispielsweise einen Neigungswinkel von 30° zu der Klingenschneide besitzen, versehen. Die schrägen Schabkanten i sind durch Vertiefungen der Randflächen g der Klemmplatte c gebildet. Diese Vertiefungen sind im Querschnitt sägezahnförmig gestaltet, und zwar so, daß ihre größte Tiefe in der Schnittrichtung unmittelbar vor den Schabkanten i liegt. Die Rasierklinge und die Klemmplatte sind in der üblichen Weise mit Löchern j und Stiften k versehen. Die Platte c erfüllt bei der Ausgestaltung gemäß der Erfindung nicht nur den Zweck einer Sicherheitsvorrichtung für die Klingenschneide, sondern dient gleichzeitig dazu, die Haut vor der Schneide in eine solche Lage zu bringen und die Haare derart zu richten, daß ein glatterer und besserer Schnitt erzielt wird, als das mit den bekannten Rasierhobeln möglich war, und zwar ohne unangenehmes Abreißen der Haare.

Die Schutzplatte c besteht vorzugsweise aus Ebonit oder irgendeinem ähnlichen nicht metallischen Werkstoff, wodurch die Wirkung der schrägen Schabkanten i unterstützt wird.


Patentansprüche:


1. Rasierhobel mit einem vor jeder Klingenschneide angeordneten Schabrand, dadurch gekennzeichnet, daß von dem beispielsweise durch die Schnittkante zweier sich winklig schneidender Abschrägungen (g) und (h) der Schutzplatte (c) gebildeten Schabrand eine Anzahl schräg zur Klingenschneide verlaufender Schabkanten (i) ausgehen, die in der Verlängerung der Krümmungskurve der Klinge liegen und zwischen denen Vertiefungen vorgesehen sind.

2. Rasierhobel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen zwischen je zwei Schabkanten (i) als winklige Einschnitte ausgebildet sind, deren größte Tiefe unmittelbar vor der bei der Schnittbewegung zur Wirkung kommenden Schabkante liegt.