DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
Nr 629 672
KLASSE 69 GRUPPE 2103
E 45356 XI/69
Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 23. April 1936
Robert Ern in Haag, Holland
Rasierhobel für Rollbandklingen
Patentiert im Deutschen Reiche vom 26. Juli 1933 ab
Die Priorität der Anmeldung in Holland vom 4. Oktober 1932 ist in Anspruch genommen.
Die Erfindung betrifft einen Rasierhobel für Rollbandklingen.
Bei Rasierhobeln ist es bekannt, die Bandklinge durch ein lamellenartiges Glied auf einen Kamm eines Klingenträgers zu drücken. Dieses lamellenartige Glied ist bei den bekannten Rasierhobeln an einem Rahmen angeordnet, der verhältnismäßig verwickelt gebaut und unbequem zu handhaben ist.
Die Erfindung besteht aus der Vereinigung eines mit einer Klingenbrücke und den Klingenaufnahme-, Führungs- und Fördervorrichtungen versehenen Klingenträgers mit einer über den Träger zu schiebenden, mit der Brücke zusammen die Klingenspannvorrichtung bildenden, in ihrer Endlage gesicherten Schutzhülse. Hierdurch ist ein leicht handlicher, einen einfachen Gesamtaufbau aufweisender Rasierhobel geschaffen, dessen innere Teile durch die Schutzhülse nach außen hin gut abgedeckt sind.
Nach der Erfindung weist zweckmäßig die Aussparung zur Aufnahme der Klingenpackung eine ringsum laufende Rille oder Rippe in der zylindrischen Wand auf. Durch diese Aussparung ist eine gute Führung des Klingenbandes gesichert. Der Klingenträger ist nach der Erfindung zweckmäßig an den Stellen der Brücke, an welchen die seitlichen Aussparungen der in Benutzung stehenden Klinge liegen, mit Ausnehmungen versehen, die zur Aufnahme von durch die Klingenaussparungen hindurchgehenden, als Dichtung dienenden Vorsprüngen an der Spannplatte der Schutzhülse dienen. Durch diese Anordnung wird die Bandklinge sicher in der Arbeitsstellung gehalten, und es wird das Eindringen von Seifenschaum in das Innere des Gehäuses des Rasierhobels möglichst verhütet.
Auf der Zeichnung ist ein Rasierhobel nach der Erfindung in einer Ausführungsform dargestellt.
Fig. 1 ist ein senkrechter Längsschnitt durch den Rasierhobel.
Fig. 2 ist teilweise ein senkrechter Querschnitt nach der Linie A-B der Fig. 1 und teilweise eine Seitenansicht.
Fig. 3 ist eine Seitenansicht des Trägers bei abgenommener Schutzhülse.
Fig. 4 ist ein waagerechter Querschnitt nach der Linie C-D der Fig. 1.
Fig. 5 ist eine ähnliche Darstellung des oberen Teils des Rasierhobels wie Fig. 1, jedoch ist die Schutzhülse im wesentlichen im senkrechten Schnitt sowie der Klingenträger in Draufsicht dargestellt, und es ist die Schutzhülse in teilweise geöffneter Stellung veranschaulicht.
Bei dem Rasierhobel nach Fig. 1 ist die das Messer bildende Bandklinge 1 in Form einer Vorratsrolle 2 in einer kreisförmigen Kammer aufgerollt. Im Innern dieser Kammer ist eine Feder 6 vorgesehen, die die Vorratsrolle gegen die Wand der Kammer zu drücken sucht und die Bandklinge 1 zwingt, sich mit einer an ihrem Rücken vorgesehenen Längsrippe 22 in eine kreisförmig in der zylindrischen Wand der Vorratskammer angeordnete Führung 37 einzupassen. Von der Vorratsrolle 2 läuft die Klinge 1 längs einer Führung 4 über das Brückenstück 8. Auf den Klingenträger 14 ist eine Schutzhülse 15 aufschiebbar. Die Klinge 1 ist zwischen den Punkten 26 für den Gebrauch fertig, wenn die Schutzhülse 15 über den Klingenträger 14 in die Schließstellung geschoben ist, so daß ein an der Hülse 15 vorgesehenes Abschlußstück 16 gegen das Brückenstück 8 wirkt und die Bandklinge 1 zwischen den Teilen 8, 16 festgeklemmt wird. Die Ränder des Abschlußstückes 16 sind abgeschrägt, so daß die Schneidkanten 25 der Klinge 1 unter dem gewünschten Winkel gebogen werden, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist.
Das Abschlußstück 16 wird dadurch sicher an das Brückenstück 8 angedrückt gehalten, daß die Hülse 12 durch selbstfedernde, in die Vertiefungen 5 des Trägers 14 eintretende Einkerbungen in ihrer Lage auf dem Träger 14 festgehalten wird. An dem Abschlußstück 16 der Hülse 15 sind Nocken 35 (Fig. 4) vorgesehen, welche beim Überschieben der Hülse 15 über den Träger 14 in entsprechende Aussparungen 3 (Fig. 5) des Trägers 14 greifen. Außerdem greifen die Nocken 35 in Ausschnitte 10 (Fig. 4) am Rande der Klinge 1.
Um den Rasierhobel in gebrauchsfertigen Zustand zu bringen, wird die Hülse 15 von dem Träger 14 abgenommen, indem die Hülse 15 festgehalten und an den gezahnten Teilen 17 des Trägers 14 ein Zug ausgeübt wird, wie dies aus den Fig. 1, 2 und 3 zu erkennen ist. Durch Abnehmen der Hülse 15 wird der Träger 14 freigelegt (vgl. Fig. 3). Die selbstfedernden Einkerbungen der Hülse 15, die sich in den Vertiefungen 5 des Trägers 14 befinden, lösen sich beim Wegziehen der Hülse. Die Vorratsrolle 2 wird dann mit der Feder 6 in die Vorratskammer eingeführt. Das Ende des Messers 1 wird hierauf durch den linken Führungskanal 27 (Fig. 1) gezogen, über das Brückenstück 8 geführt und dann durch den rechten Führungskanal 13 gezogen. Die Führung 27 ist mit einer mittleren Längsrille versehen, in welche die Längsrippe 22 der Klinge 1 paßt.
An einer in einer Aussparung des Trägers 14 drehbaren Förderscheibe 11 sind Knöpfe 12 (Fig. 1) angebracht, die in die obenerwähnten Ausschnitte 10 der Klinge 1 greifen. Beim Drehen der Scheibe 11 wird die Klinge 1 durch die Knöpfe 12 mitgenommen und durch den in den Fig. 1 sichtbaren linken Führungskanal 28 weitergeführt, so daß sich in diesem Kanal das abgebrochene Ende 18 des Messers befinde. Die Hülse 15 wird dann über den Träger 14 geschoben, worauf der Rasierhobel für den Gebrauch fertig ist. Es ist dadurch, daß die Nocken 35 des Abschlußstückes 16 genau in die Öffnungen 3 des Brückenstückes 8 passen, ein wasserdichter Abschluß bei der Klinge erzielt. Der Abstand zwischen den Öffnungen 3 entspricht den Abständen in der Längsrichtung der Klinge zwischen den Öffnungen 10 in dieser Klinge. Das Klingenstück zwischen den Punkten 26 (Fig. 1) kann zum Rasieren gebraucht werden.
Das Brückenstück 8 kann mit Zähnen 7 versehen sein, die beim Rasieren den nötigen Schutz bieten. Der Schaum kann sich in der Öffnung 9 (Fig. 1, 2 und 5) sammeln.
Um ein neues Messerstück in die Gebrauchsstellung zu bringen, braucht man die Hülse 15 nicht ganz abzunehmen, vielmehr genügt es, den. Träger 14 nur halb herauszuziehen. Die Klinge wird dadurch freigelegt, und der ganze Oberteil kann bequem gereinigt werden. Durch Drehen der Scheibe 11 wird ein neues Klingenstück zwischen die Öffnungen 3 auf das Brückenstück 8 gebracht, und der ganze Rasierhobel wird dann wieder ineinandergeschoben. Der überflüssige, gebrauchte Teil der bandförmigen Klinge wird bei der Führung 28 abgebrochen.
Patentansprüche:
1. Rasierhobel für Rollbandklingen, bestehend aus der Vereinigung eines mit einer Klingenbrücke und den Klingenaufnahme-, Führungs- und Fördervorrichtungen versehenen Klingenträgers mit einer über den Träger zu schiebenden, mit der Brücke zusammen die Klingenspannvorrichtung bildenden, in ihrer Endlage gesicherten Schutzhülse.
2. Rasierhobel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung zur Aufnahme der Klingenpackung eine ringsum laufende Rille oder Rippe in der zylindrischen Wand aufweist zur Aufnahme und Führung des Klingenbandes.
3. Rasierhobel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klingenträger an den Stellen der Brücke, an welchen die seitlichen Aussparungen der in Benutzung stehenden Klinge liegen, Ausnehmungen besitzt, zur Aufnahme von durch die Klingenaussparungen hindurchgehenden, als Dichtung dienenden Vorsprüngen an der Spannplatte der Schutzhülse.