Electric Razor
Patent DE651039
Invention Rasiergerät
Filed Friday, 5th May 1933
Published Thursday, 16th September 1937
Inventor Ilse Hartmann
Owner Kupfer-Asbest-Co. Gustav Bach
Language German
Other countries US2054418
The US version of this patent was claimed for the Stahly Live Blade razor.
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Die Erfindung bezieht sich auf Rasiergeräte mit Kraftantrieb, bei welchen der Rasierklinge eine Schneidbewegung erteilt wird. Es sind bereits Geräte dieser Art bekannt, die in der Weise arbeiten, daß die Klinge durch einen Elektromagneten in eine zur Schneide parallel laufende schwingende Bewegung versetzt, also senkrecht zur Schneidrichtung hin und her bewegt wird.
Man hat auch bereits vorgeschlagen, bei derartigen Geräten die Klinge fest im Messerkopf einzuspannen und diesen durch den elektrischen Antrieb in Rüttelbewegungen zu versetzen.
Es wurde ferner bereits vorgeschlagen, kreisscheibenförmige Klingen durch einen Federmotor in eine umlaufende Bewegung zu versetzen, um so eine Verstärkung der Schneidwirkung zu erzielen. Alle diese Anordnungen haben jedoch den Nachteil, daß die Klinge während der Benutzung des Gerätes dauernd an die Haut gepreßt wird, wodurch einerseits die Gefahr des Schneidens erhöht, andererseits eine ziehende Wirkung auf die Haare ausgeübt wird, welche mit Schmerzempfindungen verbunden ist. Soweit bei diesen Geräten die Klinge in besonderen Schlittenführungen läuft, ist auch der Kraftbedarf verhältnismäßig hoch.
In Erkenntnis dieser Nachteile hat man auch schon versucht, der Klinge durch eine federnde Auflage oder durch Führung in schräg verlaufenden Bahnen eine Bewegung zu erteilen, welche in gewissem Umfange ein ruckweises Absetzen und Wiederansetzen des Messers zur Folge hat.
Diese Mittel konnten aber infolge ihrer umständlichen Anordnung, ihrer betriebstechnischen Nachteile und ihres großen Kraftbedarfes nicht befriedigen.
Gegenstand der Erfindung ist ein Rasiergerät, bei welchem der die Klinge fest eingespannt haltende Messerkopf durch elektrischen Antrieb in Rüttelbewegungen versetzt wird, wobei erfindungsgemäß der Messerkopf mit dem übrigen Gerät starr verbunden ist und die Bewegung durch eine umlaufende Masse erzeugt wird, die exzentrisch zu einer im Gehäuse festgelagerten Welle angeordnet ist. Zweckmäßig wird diese Schwungmasse unmittelbar durch einen Elektromotor angetrieben, der mit einer als Stromquelle dienenden Batterie in einem gemeinsamen, als Handgriff ausgebildeten Gehäuse untergebracht ist.
Durch diese Anordnung wird erreicht, daß die Klinge eine Bewegung ausführt, bei welcher jeder ihrer Punkte unter Beibehaltung der Parallelität der Schneidkanten zur Längsachse des Messerkopfes eine kreisförmige Schwingung von gleichen Schwingungshalbmessern ausführt. Die Klinge wird also in rascher Aufeinanderfolge nicht nur in Richtung der Schneidkanten, sondern auch senkrecht zu dieser Richtung hin und her bewegt, so daß eine ruckartige Schneidwirkung erzielt wird, welche sich als besonders günstig erwiesen hat. Dank der Vereinigung der Längsbewegung mit der Querbewegung durch die kleinen, sehr rasch aufeinanderfolgenden, kreisförmigen Vibrationen entsteht eine Schneidbewegung, wie sie beim Rasieren von Hand durch den Friseur ganz von selbst herbeigeführt wird.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Anordnung gegenüber den bekannten Geräten mit rein linearer Bewegung der Klinge besteht ferner darin, daß es hierbei gleichgültig ist, in welcher Stellung der Messerkopf auf dem Gerät aufsitzt, d. h. wie die Längsachse der Klinge jeweils zu den übrigen Teilen des Gerätes und insbesondere zur Antriebsvorrichtung liegt.
Der Messerkopf kann daher nach Bedarf mehr oder weniger tief in den Griff eingeschraubt und dadurch ebenso wie bei den bekannten, von Hand betätigten Rasierhobeln die Krümmung der Klinge nach Belieben eingestellt werden.
Die schwingende Bewegung des Messerkopfes wird, wie erwähnt, dadurch erzeugt, daß die exzentrische Schwungmasse in bei Massagegeräten u. dgl. bekannter Weise durch einen Motor in Umlauf versetzt wird, wobei sie sich in ihre Schwerpunktachse einstellt und dadurch ihrer Lagerung bzw. dem Motorgehäuse und der damit verbundenen Klinge die erwünschte kreisförmige Bewegung erteilt.
Infolge des fast vollständigen Wegfalls aller Reibungswiderstände bei diesem Antrieb ist der Kraftbedarf so gering, daß es möglich ist, außer dem Motor auch die Stromquelle beispielsweise in Gestalt einer Stabbatterie unmittelbar im Handgriff unterzubringen, also den bei der Handhabung sehr lästigen Anschluß des Gerätes an eine außerhalb des Gerätes befindliche Kraftquelle zu vermeiden.
Einige Beispiele von Rasiergeräten gemäß der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt.
Im einzelnen zeigt
In der
Gemäß
Patentansprüche:
1. Rasiergerät, bei welchem der die Klinge fest eingespannt haltende Messerkopf durch elektrischen Antrieb in Rüttelbewegungen versetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerkopf mit dem übrigen Gerät starr verbunden ist und die Bewegung durch eine zu einer im Gehäuse festgelagerten Welle exzentrisch angeordnete rotierende Masse erzeugt wird.
2. Rasiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwungmasse durch einen Elektromotor angetrieben wird, der mit einer als Stromquelle dienenden Batterie in einem gemeinsamen, als Handgriff ausgebildeten Gehäuse untergebracht ist.