No part
zoom_out loupe Click on this icon or hold down the shift key to magnify while moving over the patent image. zoom_in
home Home help_outline Help
 
 
   
parts

Globusmann Push Button Razor

Patent DE678521

Invention Rasierhobel

Filed Thursday, 25th November 1937

Published Thursday, 22nd June 1939

Inventor Ernst Linhorst

Owner Ernst Linhorst Rasiermesser- und Rasierklingen-Fabrik

Language German

CPC Classification:   
B26B21/18

For a full resolution version of the images click here

A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 678 521 KLASSE 69 GRUPPE 2102 L 93729 XI/69
Ernst Linhorst in Solingen Wald ist als Erfinder genannt worden.
Ernst Linhorst Rasiermesser- und Rasierklingen-Fabrik in Solingen-Wald Rasierhobel
Patentiert im Deutschen Reiche vom 29. November 1937 ab Patenterteilung bekanntgemacht am 22. Juni 1939
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 28. April 1938 ist der Erklärung abgegeben worden, daß sich der Schutz auf Österreich erstrecken soll

Die Erfindung bezieht sich auf einen Rasierapparat, und zwar insbesondere auf einen solchen, bei dem, ein dünnes Rasiermesser zwischen zwei gewölbten Flächen eingespannt wird. Die bekannten Rasierapparate dieser Art bestehen meist aus einer äußeren, im Querschnitt mondsichelförmigen Klemmplatte, die in der Mitte ihrer konkaven Innenseite mit zwei glatten Zentrierstiften für eine dünne, federnde Klinge und die innere Klemmplatte sowie einen zwischen dein Zentrierstiften angeordneten, durch Klinge und untere Klemmplatte hindurchgreifenden Gewindezapfen versehen ist, der zum Aufschrauben des Handgriffes des Rasierhobels dient. Die Handhabung dieser bekannten Rasierapparate beim Reinigen ist aber ziemlich umständlich, da die Handhabe von dem Gewindezapfen der oberen Klemmplatte abgeschraubt werden muß, wozu zwei Hände benötigt werden. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß durch diese Verschraubung die Klinge einmal mehr und einmal weniger fest angeschraubt wird, auf welchen Umstand eine große Zahl der beim Rasieren auftretenden Hautverletzungen zurückzuführen ist.

Es ist schon versucht worden, zur Vermeidimg der vorbeschriebenen Nachteile Apparate zu schaffen, bei denen die obere Klemmplatte durch einen einzigen Druck von oben befestigt wird.

Bei einer der bekannten Ausführungsformen greifen an dem Mittelzapfen der Deckplatte Haken an, die eine Eigenfederung besitzen und darüber hinaus noch durch eine Schraubenfeder in das Griffrohr hineingezogen werden. Ferner ist noch eine Schraubenfeder vorgesehen, die dem Hineinziehen des Haltegliedes sowie dem das Lösen der Klinge bewirkenden Druck auf die Auslösestange entgegenwirkt. Abgesehen von der Unsicherheit im Betrieb, die durch die verhältnismäßig vielen Federn hervorgerufen wird,, dürfte dieser bekannte Rasierapparat aber auch infolge der komplizierten Einzelteile außerordentlich teuer in der Herstellung und demgemäß auch im Verkauf sein.

Weiterhin ist ein Rasierapparat bekannt geworden, bei dem das wesentlichste Merkmal die Vielzahl von Teilen und deren außerordentlich verwickelte Anordnung ist, die die des vorbeschriebenen Apparates noch wesentlich übersteigt. Durch Druck auf einen Knopf am unteren Ende des Griffrohres wird eine Hülse freigegeben, so daß sie zurückgeschoben werden kann. Dadurch bekommen die Halteglieder für den Deckplattenmittelzapfen, die innen mit Gewinde versehen sind, die Möglichkeit, sich unter der Einwirkung der ihnen innewohnenden Federkraft zu spreizen und so den ebenfalls mit Gewinde versehenen Mittelbolzen der Deckplatte freizugeben. Da der Mittelbolzen aber mit Gewinde versehen ist, kann sich die Klingenspannung nicht auswirken und zum Auswerfen der Deckplatte dienen, wel der Verschiebewiderstand viel zu groß ist. Es muß also hier die Deckplatte von Hand abgenommein oder aber der Apparat nach unten gehalten und geschüttelt werden, damit die Deckplatte abfällt. Außerdem weist der bekannte Apparat wiederum eine Vielzahl federnder Teile auf, die dessen Betriebssicherheit zumindest nicht vergrößern, bestimmt aber seine Herstellung wesentlich verteuern.

Bei einem anderen bekannten Rasierapparat werden die Halteklauen für den Mittelbolzen der Deckplatte hin und her bewegt. Das Spreizen derselben erfolgt an Schrägflächen im Inneren des Handgriffes. Hier tritt vor allem, wie auch bei einem der vorbehandelten Apparate, kein selbsttätiges Auswerfen der Deckplatte des Apparates ein, da die Klingenspannung ja beim Vorbewegen der Halteklauen allmählich nachläßt, ganz abgesehen davon, daß der bekannte Rasierhobel mit flachgespannter Klinge ausgerüstet ist. Weiterhin ist bei diesem Apparat ebenfalls eine, gesonderte Feder zum Zurückführen der Halteklauen erforderlich und auch vorgesehen.

Demgegenüber besteht das Neue beim Erfindungsgegenstand darin, daß bei einem Rasierhobel, bei welchem der mit Klauen den mittleren Stift der Deckplatte festhaltende Schnappverschluß, von einemi in seinem Inneren einen durch Druckknopf zu betätigenden Spreizkörper aufweisenden, an seinem oberen Ende gegabelten Federrohr gebildet ist, das Rohr unverschiebbar mit dem Griff des Hobels verbunden ist und durch seine Federkraft den Spreizkörper in seine Ruhelage zurückzubringen sucht.

Der Gegenstand der Erfindung zeichnet sich durch seine außerordentliche Einfachheit in der Bauart und Handhabung sowie durch seine Betriebssicherheit aus, die der der bekannten Schraubspindelapparate zumindest sehr nahe kommt. Die Handhabung und Wirkungsweise des neuen Apparates sind sehr einfach und setzen keine besonderen Kenntnisse oder Vorsichtsmaßnahmen voraus. Durch Druck auf den am unteren Ende des Griffrohres vorgesehenen Auslöseknopf lost sich die Haltung des Mittelzapfens der Klemmplatte, und diese wird unter dem Einfluß der plötzlich frei werdenden Klingenspannung ausgeworfen. Weiterhin hat der neue Rasierapparat den Vorteil, daß die Klinge stets auf einer mittleren Normalspaiunung eingestellt ist, was nicht bei allen bekannten Apparaten der Fall ist. Die federnden Teile sind auf ein Mindestmaß zurückgeführt und damit auch die Möglichkeit des Auftretens von Federbrüchen aufs äußerste beschränkt. Die Verwendung nur einer einzigen Feder wird durch deren Ausbildung als gegabeltes Federrohr und dessen besondere Ausgestaltung ermöglicht, indem einmal die Gabelenden Klauen zum Festhalten des Mittelzapfens der Deckplatte aufweisen und weiterhin die Gabelenden auf einem kleinen Teil ihrer Länge dem Umfang des Spreizkörpers derart angepaßt sind, daß sie diesen in seiner Ruhelage halten. Das Federrohr übt also eine Doppelwirkung aus. Irgendwelche beim Gebrauch des Apparates auftretenden Verschmutzungen behindern im Gegensatz zu den bekannten Apparaten in keiner Weise dessen vollkommen zuverlässige Wirkung.

In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in einer beispielsweisen Ausführungsform dargestellt, und zwar veranschaulicht die Abbildung einen gemäß der Erfindung ausgebildeten Rasierapparat mit teilweise geschnittenem Handgriff.

In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist 1 ein Handgriff, der an seinem oberen Ende eine in der Querrichtung konvex gewölbte untere Klemmplatte 2 trägt, deren Längsränder gezahnt oder in irgendeiner anderen zweckmäßigen Weise ausgebildet sind. Von unten her ist in den Handgriff 1 eine Buchse 3 mit ihrem schwächeren Teil eingeschoben. Der stärkere Teil derselben stützt sich gegen den unteren Rand des Griffrohres 1 ab. Die Buchse 3 ist mit einer konzentrischen großen Ausbohrung 4 versehen, in der ein Druckknopf 5 in Achsenrichtung verschiebbar geführt ist. Der Druckknopf 5 trägt eine durch eine engere Bohrung 7 der Buchse 3 in den Handgriff 1 hineinragende Schraube 6, die an ihrem oberen Ende mit einer Spreizrolle 8 versehraubt ist. Die Spreizrolle 8 und das aus der Buchse 3 hinausragende Ende der Schraube 6 sind von einem Rohr 9 aus federndem Werkstoff umgeben. Das Rohr 9 ist in seinem oberen Ende gegabelt, und die Enden der Gabelschenkel 10 sind rechtwinklig nach innen zur Bildung von Haken 11 umgebogen. An der die Rolle 8 umgebenden Stelle sind die Gabelschenkel 10 zu einer Ausbuchtung 12 erweitert.

Die obere, etwa mondsichelförmig gewölbte und in an sich bekannter Weise mit ihrer Wölbung der der Unterplatte 2 angepaßte Klemmplatte 13 besitzt einen mittleren, nach unten ragenden Bolzenansatz 14, der mit zwei an seinem unteren Ende sich gegenüberliegenden Einschnitten 15 versehen ist. Ferner weist die obere Klemmplatte 13 noch zwei seitliche, kürzere, in an sich bekannter Weise durch Klinge und Unterplatte hindurchgreifende Bolzen 16 auf.

Die Handhabung und Wirkungsweise des neuen Rasierapparates ist im wesentlichen die folgende:

Auf die Oberplatte 13 wird, wie üblich, eine mit drei Löchern versehene, nicht gezeichnete Rasierklinge derart aufgelegt, daß die Zapfen 16 und der Mittelbolzen 14 durch diese Löcher greifen. Dann wird der Mittelbolzen 14 in die mittlere, unmittelbar mit dem Handgriff 1 in Verbindung stehende Bohrung der Oberplatte 2 eingeführt und so gehalten, daß die beiden durch die Klinge ragenden Zapfen 16 mit entsprechenden Bohrungen der Unterplatte 2 gleichliegen. Anschließend wird durch Druck das untere Ende des Mittelbolzens 14 zwischen die beiden hakenförmig umgebogenen Enden 11 der Gabelschenkel 10 des Federrohres 9 eingetrieben, bis die Haken 11 in die Ausschnitte 15 des Mittelbolzens 14 einschnappen. Die Einschnitte 15 in dem Mittelbolzen 14 befinden sich auf solcher Höhe, daß die Klinge selbsttätig auf die richtige Klemmung eingestellt ist.

Zum Abnehmen der Klinge werden die beiden Gabelschenkel 11 durch Druck auf den Knopf 5, wobei sich die Rolle 8 nach vorn in den verengten Teil der Gabelschenkel 10 hineinschiebt, auseinandergespreizt. Der Mittelbolzen 14 der oberen Klemmplatte 13 wird dadurch freigegeben, und diese kann dann ohne weiteres von dem Apparat entfernt werden.

Wie schon einleitend erwähnt und auch aus der vorstehend beschriebenen Handhabungsweise hervorgeht, zeichnet sich der neue Rasierapparat durch seine außerordentlich einfache Bedienbarkeit aus. Da ferner die Klinge selbsttätig immer auf die richtige Spannung eingestellt wird, können die bisher durch zu loses Einspannen beim Rasieren verursachten Hautverletzungen nicht mehr vorkommen.

Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern es sind in ihrem Rahmen noch die verschiedensten Abänderungen und auch andere Ausführungen möglich. So können beispielsweise auch mit anders geformten Klemmplatten ausgestattete Rasierapparate mit der neuen Einrichtung versehen werden.


Patentanspruch:


Rasierhobel, bei welchem der mit Klauen den mittleren Stift der Deckplatte festhaltende Schnappverschluß von einem in seinem Innern einen durch Druckknopf zu betätigenden Spreizkörper aufweisenden, an seinem oberen Ende gegabelten federnden Rohr gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr unverschiebbar mit dem Griff des Hobels verbunden ist und durch seine Federkraft den Spreizkörper in seine Ruhelage zurückzubringen sucht.